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Keine Erkundungsreisen für Syrer – Bamf prüft Widerruf

In Deutschland leben viele Geflüchtete aus Syrien. Einige sind inzwischen deutsche Staatsbürger. Andere fragen sich, wie ihre Zukunft aussieht. Erkundungsreisen nach Syrien soll es nicht geben.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat das Bundesamt angewiesen, die Widerrufsprüfungen für syrische Staatsangehörige wieder aufzunehmen. (Symbolbild)
Foto: Daniel Karmann/dpa

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) angewiesen, bei bestimmten Flüchtlingen aus Syrien eine Aufhebung des Schutzstatus zu prüfen. Es gehe um syrische Straftäter und sogenannte Gefährder, «soweit bei dieser Personengruppe eine Vollablehnung aufgrund der individuellen Umstände des Einzelfalls in Betracht kommt», teilte ein Sprecher auf Anfrage mit. 

Er wies darauf hin, dass der Schutzstatus bei Vorliegen schwerer Straftaten verweigert oder widerrufen werden könne. «Gefährder» nennt die Polizei Menschen, denen sie schwere politisch motivierte Straftaten bis hin zu Terroranschlägen zutraut.

Im aktuellen Jahr wurden insgesamt 10.064 Entscheidungen in Widerrufsprüfverfahren für syrische Staatsangehörige getroffen – laut Bamf gab es in 97 Fällen einen Widerruf.

Viele Syrer erfüllen Voraussetzungen für Einbürgerung

Gegen Ende des Jahres 2024 lebten in Deutschland etwa 975.000 syrische Staatsbürger. Im vergangenen Jahr wurden mehr als 83.000 Syrer eingebürgert. Die Anzahl der Rückkehrer nach Syrien seit dem Sturz von Langzeitmachthaber Baschar al-Assad im Dezember letzten Jahres ist noch relativ gering. Nur einige Hundert Geflüchtete sind seit Jahresbeginn mit staatlicher Unterstützung nach Syrien zurückgekehrt.

Keine Erkundungsreisen 

Die Ampel-Regierung hatte im Januar überlegt, Menschen aus Syrien Erkundungsreisen in ihr Herkunftsland zu ermöglichen, ohne dass sie deshalb ihren Schutzstatus verlieren. Diese Idee wurde allerdings nicht umgesetzt und wird von der neuen Bundesregierung auch nicht weiterverfolgt. Ein Sprecher sagte auf Anfrage: «Das Bundesministerium des Innern hat sich nach eingehender Prüfung dagegen entschieden, kurzzeitige Heimreisen für Syrerinnen und Syrer ohne Auswirkungen auf den Schutzstatus zu ermöglichen.»

Gemäß der aktuellen Rechtslage wird angenommen, dass die Voraussetzungen für den jeweiligen Schutzstatus nicht mehr gegeben sind, wenn eine Person in ihr Herkunftsland reist. Es können jedoch Ausnahmen gemacht werden, beispielsweise wenn ein Familienmitglied schwer erkrankt ist. Wenn das Bamf über die Rückreise eines Schutzberechtigten informiert wird, muss es im Einzelfall prüfen, ob der gewährte Schutz widerrufen werden soll.

dpa