Mobiles Menü schließen
Startseite Schlagzeilen

Kinder aus armen Familien bei Kita-Betreuung im Nachteil

Die Kita kann ein wichtiger Bildungsort für Kinder sein. Einer aktuellen Studie zufolge hängt es jedoch auch von Bildung und Einkommen der Eltern ab, ob ein Kind einen Platz bekommt.

Kinder aus ärmeren und weniger gebildeten Familien sind bei der Vergabe von Kita-Plätzen nach wie vor benachteiligt. Das zeigt eine Studie.
Foto: Christian Charisius/dpa

Kinder aus ärmeren und weniger gebildeten Familien sind nach der Einschätzung von Sozialforschern bei der Vergabe von Kita-Plätzen nach wie vor benachteiligt. Zudem sei der Betreuungsbedarf von Jungen und Mädchen, bei denen zu Hause überwiegend kein Deutsch gesprochen wird, zu einem größeren Teil ungedeckt, als bei Gleichaltrigen mit Deutsch als Familiensprache. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) in Wiesbaden.

Demnach hängt es auch zehn Jahre nach der Einführung eines Rechtsanspruchs auf einen Kitaplatz für Mädchen und Jungen ab dem vollendeten ersten Lebensjahr stark von den sozioökonomischen Verhältnissen der Eltern ab, ob ein Kind betreut wird oder nicht. Die Experten untersuchten unter anderem die Daten zur Kita-Nutzung von rund 96.000 Unter-Dreijährigen.

Die Forscherinnen und Forscher forderten mit Blick auf den Bildungsgipfel der Bundesregierung am 14. und 15. März, Zugangsbarrieren zu frühkindlicher Bildung speziell für solche Kinder abzubauen, die zu Hause kein Deutsch sprechen.

Experten fordern bessere Beratungsangebote

«Die Kita ist der erste wichtige Bildungsort außerhalb der Familie», betonte BiB-Direktorin Katharina Spieß. Nach wie vor seien in der Kita in den Gruppen für die Unter-Dreijährigen aber diejenigen unterrepräsentiert, die davon besonders profitieren könnten. «Und dies, obwohl beispielsweise Eltern mit Migrationshintergrund vielfach einen Kita-Besuch wünschen», erläuterte Spieß. «Dadurch können in den ersten Lebensjahren viele Kinder ihre Bildungspotenziale nicht entfalten.»

Die Expertin schlägt unter anderem vor, Familien niedrigschwellig über die Vorteile eines frühen Kita-Besuchs zu informieren oder sie bei der Suche nach Betreuungsplätzen aktiv zu unterstützen. Außerdem müsse die Anzahl der Plätze weiter ausgebaut werden. Der bundesweite Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege ab dem ersten vollendeten Lebensjahr wurde zum 1. August 2013 eingeführt.

Die Untersuchung basiert nach Angaben des BiB auf der Kinderbetreuungsstudie des Deutschen Jugendinstituts für die Jahre 2013 bis 2020, den aktuellsten Daten, die derzeit zur Verfügung stehen.

Nach den Untersuchungen der Wiesbadener Forscher lag 2020 beispielsweise die Lücke zwischen dem Betreuungsbedarf und einem tatsächlichen Kitaplatz bei Familien mit niedrigerem Bildungsniveau bei knapp 15 Prozentpunkten, bei den höher Gebildeten waren es knapp 10 Prozentpunkte. Die beiden Gruppen wurden danach unterteilt, ob die Mütter das Abitur hatten oder nicht. Würden die Gruppen nach ihrer Armutsgefährdung differenziert, so zeige sich ein ähnliches Bild, hieß es in der Studie.

dpa