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Kindergelderhöhung 2026: 4 Euro mehr pro Monat

Das Kindergeld soll ab Januar 2026 um weitere vier Euro auf 259 Euro steigen. Der Kinderfreibetrag wird ebenfalls angehoben.

Das Kindergeld soll sowohl 2025 als auch 2026 steigen.
Foto: Patrick Pleul/dpa

Das Kindergeld soll 2026 um weitere vier Euro auf dann 259 Euro steigen. Das geht aus einem Änderungsschreiben zum Gesetzentwurf des Bundeshaushalts 2025 hervor, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Zunächst hatte die Zeitung «Welt» darüber berichtet. 

«Das Kindergeld wird mit Wirkung zum 1. Januar 2026 um weitere vier Euro von 255 Euro auf 259 Euro im Monat für jedes Kind angehoben», heißt es demnach in einem Dokument zur Kabinettsvorlage des Bundeshaushalts. Bislang war lediglich die bereits öffentlich verkündete Erhöhung des Kindergelds zum 1. Januar 2025 von 250 auf 255 Euro monatlich im Gesetzentwurf vermerkt worden.

Deutliche Kindergelderhöhung seit 2022

Das Kindergeld wurde zuletzt zum 1. Januar 2023 signifikant angehoben. Vorher erhielten Familien für das erste und zweite Kind jeweils nur 219 Euro. Im Vergleich zu 2022 bedeutet dies ab 2026 eine Steigerung um 40 Euro für die ersten beiden Kinder.

Nach Angaben der dpa wird die Erhöhung des Kindergeldes im zweiten Jahressteuergesetz umgesetzt, das voraussichtlich im Juli im Kabinett verabschiedet wird. Darin ist auch der schrittweise Anstieg des Kinderfreibetrags von 6612 Euro in diesem Jahr auf 6672 Euro im nächsten Jahr und dann auf 6828 Euro im Jahr 2026 festgelegt. Wenn der separate Freibetrag für den Betreuungs- und Ausbildungsbedarf von Kindern hinzugefügt wird, ergibt sich eine Erhöhung des Freibetrags auf insgesamt 9600 Euro im Jahr 2025 und 9756 Euro im Jahr 2026.

Die Anhebung des Kinderfreibetrags ist wie die Erhöhung des Kindergelds ein Bestandteil der Haushaltseinigung der Bundesregierung, die das Kabinett an diesem Mittwoch offiziell beschlossen hat. Das Ziel ist es daher, das Kindergeld und den Freibetrag ab 2026 gleichzeitig zu erhöhen.

Kinderfreibetrag und Kindergeld relevant für Steuerlast

Der Kinderfreibetrag ist wichtig, da er eine steuerliche Entlastung für die Kosten darstellen kann, die Familien durch ihre Kinder haben. Er wird vom zu versteuernden Einkommen der Eltern abgezogen. Wenn der Betrag steigt, sinkt auch das zu versteuernde Einkommen und somit die Steuerlast der Eltern. Es ist zu beachten, dass Kindergeld und Kinderfreibetrag miteinander verknüpft sind und nur eines davon steuerlich berücksichtigt werden kann. Welche Option für die Eltern am vorteilhaftesten ist, wird automatisch vom Finanzamt geprüft.

dpa