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Anstieg der Kindergeld-Zahlungen ins Ausland – Mehr EU-Bürgerinnen und -Bürger finden Arbeit in Deutschland

Im vergangenen Jahr wurden 525,7 Millionen Euro Kindergeld ins Ausland überwiesen, vor allem aufgrund der gestiegenen Zahl von EU-Bürgerinnen und -Bürgern, die in Deutschland eine Arbeitsstelle gefunden haben.

Für rund 313.000 Kinder im Ausland wurde Ende vergangenes Jahr Kindergeld gezahlt.
Foto: Hannes Albert/dpa

Im letzten Jahr wurden erneut mehr als im Vorjahr 525,7 Millionen Euro Kindergeld ins Ausland überwiesen, wie aus den Antworten des Bundesfinanzministeriums an den AfD-Abgeordneten René Springer hervorgeht. Die vorliegenden Informationen stammen aus Berlin und zeigen, dass es im Jahr 2022 noch 465,3 Millionen Euro waren.

Ende vergangenes Jahr erhielten etwa 313.000 Kinder im Ausland Kindergeld, davon 307.000 Kinder in EU-Staaten wie Polen, Rumänien, Tschechien, Kroatien oder Frankreich. Die meisten, nämlich 171.000 Kinder, leben in Polen. Das Kindergeld wurde im Jahr 2023 auf 250 Euro pro Monat und Kind erhöht. Insgesamt wurden Ende des letzten Jahres Kindergeldzahlungen für 17,6 Millionen Kinder geleistet.

Im letzten Jahr zahlte die Familienkasse Kindergeld nur für etwa 324.000 Kinder, die im Ausland leben. Bis einschließlich 2018 lag die Zahl noch unter 300.000. Im Jahr 2015 waren es nur 158.000 Kinder.

Voraussetzungen für Kindergeld ins Ausland

Deutsche, die im Ausland leben, können deutsches Kindergeld erhalten, wenn sie in Deutschland steuerpflichtig oder sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind.

Menschen, die in Deutschland leben und ausländische Staatsangehörige sind, können Kindergeld erhalten, wenn sie die Staatsbürgerschaft eines EU-Landes oder eines anderen Landes mit ähnlichen Vereinbarungen wie der Türkei, Serbien oder Marokko haben. Zusätzlich müssen noch weitere Bedingungen erfüllt sein, wie zum Beispiel eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder unfreiwillige Arbeitslosigkeit. Auch anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte bekommen Kindergeld.

Mehr EU-Bürger mit deutschem Job

Der Anstieg der Zahlungen für Kindergeld für Kinder, die im Ausland leben, ist hauptsächlich auf die Tatsache zurückzuführen, dass in den letzten Jahren mehr EU-Bürgerinnen und -Bürger in Deutschland eine Arbeitsstelle gefunden haben. Laut Statistischem Bundesamt kamen im Jahr 2021 etwa 1,65 Millionen Menschen aus EU-Staaten zum Arbeiten nach Deutschland – das sind 19 Prozent mehr als im Jahr 2017. Das Land mit dem höchsten Anteil an zugewanderten Arbeitskräften war Polen mit 23 Prozent. Demnach hatten 71 Prozent der aus der EU zugewanderten Arbeitskräfte bereits ein festes Arbeitsplatzangebot, als sie nach Deutschland kamen. Dies ist auf den Fach- und Arbeitskräftemangel in vielen Branchen zurückzuführen.

In Einzelfällen war es bei Kindergeldanträgen auch zu Betrügereien gekommen, etwa mit gefälschten Geburtsurkunden. Die Familienkassen begegneten dem mit genaueren Prüfungen. «Um Betrug bei Kindergeldzahlungen ins EU-Ausland schneller zu erkennen und somit unrechtmäßige Zahlungen zu verhindern, wurde in Deutschland viel getan», so ein Faktencheck der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. «So wird bei Antragstellung die Identifikationsnummer des Kindes benötigt, damit die Familienkasse, die das Kindergeld auszahlt, überprüfen kann, ob für dieses Kind vielleicht schon irgendwo anders Kindergeld gezahlt wird», betonte sie mit Blick auf die Steuer-ID.

Forderung nach Absenkung auf Niveau vor Ort

Der AfD-Abgeordnete Springer kritisierte die Kindergeld-Zahlungen ins Ausland. An manchen Stellen werfe die Bundesregierung mit Steuergeldern nur so um sich. «Wir fordern die Bundesregierung auf, das Kindergeld endlich auf die Lebenshaltungskosten vor Ort abzusenken», sagte er. «Das schafft Gerechtigkeit und entlastet die Steuerzahler.» Die EU-Kommission hatte gegen entsprechende Forderungen eingewandt, dass damit wohl gegen EU-Recht verstoßen würde. Nach Ansicht von Kritikern der Forderung wäre zudem der bürokratische Aufwand groß, da für jedes betroffene Land ein Index für die Lebenshaltungkosten entwickelt und aktualisiert werden müsste.

dpa