Mobiles Menü schließen
Startseite Schlagzeilen

Kirchen sind gegen Gesetzentwurf der Union zur Migration

Heute Bundestagsanträge, am Freitag ein Gesetzentwurf: Die C-Parteien machen Druck für eine härtere Migrationspolitik. Doch nun stellen sich die Kirchen gemeinsam dagegen.

Die evangelische Prälatin Anne Gidion und der katholische Prälat Karl Jüsten verantworten die gemeinsame Stellungnahme der Kirchen. (Archivbild)
Foto: Kay Nietfeld/dpa

Die beiden großen Kirchen stellen sich kurz vor den anstehenden Bundestagsabstimmungen gegen den scharfen Migrationskurs von Unionskanzlerkandidat Friedrich Merz. In einer Stellungnahme zum Entwurf des sogenannten Zustrombegrenzungsgesetzes erklären die Berliner Vertreter der katholischen Bischöfe und des Rats der Evangelischen Kirche ihn für «nicht geeignet, zur Lösung der anstehenden migrationspolitischen Fragen beizutragen». 

Die Union bringe ihren Gesetzentwurf «im Zuge einer aufgeheizten öffentlichen Debatte über die Möglichkeiten der Begrenzung von Fluchtmigration», heißt es darin. Und mit Blick auf den Anlass für die Initiative der Union – eine Reihe tödlicher Attacken, bei denen Migranten unter Tatverdacht stehen, heißt es: «Die beiden großen Kirchen weisen hiermit darauf hin, dass die nun vorgeschlagenen Gesetzesänderungen nach aktuellem Wissensstand keinen der Anschläge verhindert hätten.» 

Die Todesfahrt über den Magdeburger Weihnachtsmarkt und der Messerangriff von Aschaffenburg vor einer Woche seien offensichtlich von psychisch Kranken begangen worden. «Die Taten zeigen aus Sicht der Kirchen daher ein Defizit hinsichtlich des Informationsaustausches unterschiedlicher Behörden und einen eklatanten Mangel an adäquater Versorgung psychisch Kranker auf.»

«Familiennachzug rechtlich unerlässlich»

Abgelehnt wird besonders das Ziel der Union, den Familiennachzug zu Geflüchteten mit eingeschränktem Schutzstatus zu stoppen. «Aus Sicht der beiden Kirchen ist es rechtlich unerlässlich, den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigen unter erfüllbaren Bedingungen zuzulassen, da Art. 6 Abs. 1 GG (Grundgesetz) auch das tatsächliche Zusammenleben der Familienmitglieder schützt und es sich nicht um ein Deutschengrundrecht handelt.» Das Zusammenleben als Familie gehöre zu den sozialen Grundbedürfnissen. «Dies gilt auch und besonders unter den Bedingungen von Flucht und Vertreibung.»

Die Kirche sieht nach eigenen Worten auch einen Widerspruch zwischen dem Ziel der Begrenzung des Zuzugs und der auch gesetzlich angestrebten Erleichterung des Zuzugs von Arbeitskräften auf allen Qualifikationsstufen.

Für die CDU verteidigte die Vizevorsitzende Karin Prien den Kurs von Merz. Die CDU müsse nicht «immer eins zu eins mit den Kirchen einer Meinung» sein, sagte sie im Deutschlandfunk. «Wir machen Politik auf Grundlage unseres christlichen Menschenbildes.» Menschen, die Schutz brauchten und die in Not seien, wolle die CDU auch weiter Aufnahme gewähren. «Aber das, was wir im Moment machen, ist doch ein Asylsystem, was auf europäischer Ebene, auf deutscher Ebene, auf Verwaltungsebene schlicht nicht funktioniert.» Deshalb sei ein Politikwechsel notwendig.

dpa