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Kita-Gebühren: von 0 bis mehr als 1000 Euro im Monat

Gar nichts – oder mehr als 1000 Euro im Monat: Eltern müssen für die Betreuung ihrer Kinder in der Kita höchst unterschiedlich tief in die Tasche greifen. Dabei ist vor allem der Wohnort entscheidend.

Neben dem Wohnort entscheiden vor allem das Alter der Kinder, der Betreuungsumfang und das Einkommen der Eltern über die Höhe der Gebühren.
Foto: Andreas Arnold/dpa

Die Bandbreite der Kita-Gebühren in Deutschland ist beträchtlich. Abhängig vom Wohnort kann der Besuch des Kindergartens entweder kostenlos sein oder es können mehrere hundert Euro pro Monat anfallen. In einigen Fällen können es sogar mehr als 1000 Euro sein, insbesondere bei außergewöhnlich hohen Einkommen der Eltern. Dies ergibt sich aus einer Analyse des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) Köln, die der dpa vorliegt.

Es wurden die landesrechtlichen Regelungen und Gebührenordnungen von 82 Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern untersucht. Im Fokus standen hauptsächlich die Grundgebühren im ersten Halbjahr 2024 – zusätzlich können Kosten für Verpflegung und andere Leistungen anfallen.

Wohnort, Einkommen und Alter des Kindes entscheidend

Ein Flickenteppich zeigt sich nicht nur bei der Höhe der Gebühren, sondern auch bei den zugrunde gelegten Kriterien: Neben dem Wohnort entscheiden vor allem das Alter der Kinder, der Betreuungsumfang und das Jahreseinkommen der Eltern über die Höhe der Gebühren – wobei das Einkommen in jedem Bundesland anders berechnet wird.

Deshalb sei die Vergleichbarkeit der Studienergebnisse eingeschränkt, wurde betont. In der Untersuchung wurde die Qualität der Kita-Betreuung nicht berücksichtigt, also zum Beispiel, wie viele Kinder eine einzelne Erzieherin betreuen muss. Eltern mit niedrigem Einkommen, die beispielsweise Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, sind im Allgemeinen von Kita-Gebühren befreit.

Teure Kita-Betreuung für Kinder unter drei Jahren

Gemäß der Studie kann die ganztägige Kita-Betreuung besonders für Kinder unter drei Jahren teuer werden. Bei einem Jahreseinkommen von bis zu 35.000 Euro in Göttingen (Niedersachsen) fallen monatlich 291 Euro für eine Ganztagsbetreuung mit acht Stunden für eine Familie mit einem einjährigen Kind an.

In Reutlingen (Baden-Württemberg) müssen Eltern mit einem Bruttoeinkommen von 50.000 Euro monatlich 387 Euro für eine achtstündige Betreuung eines einjährigen Kindes zahlen. In Mülheim an der Ruhr (Nordrhein-Westfalen) beläuft sich der monatliche Betrag für Eltern mit einem Jahreseinkommen von mehr als 175.000 Euro auf 1009 Euro für eine wöchentliche Betreuungszeit von 45 Stunden für ein Kind unter zwei Jahren – in Bergisch-Gladbach (NRW) sind es sogar 1220 Euro bei einem Einkommen von mehr als 200.000 Euro.

Staatliche Kindertagesbetreuungen gebührenfrei

Hingegen ist der Besuch staatlicher oder staatlich geförderter Kindertagesbetreuungen in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und ab dem Jahr 2027 auch im Saarland generell gebührenfrei. «Lediglich Zusatzleistungen, wie die Verpflegung, werden den Familien hier in Rechnung gestellt», heißt es in der Untersuchung.

In anderen Bundesländern gibt es teilweise eine Gebührenfreiheit für Kinder eines bestimmten Alters. Zum Beispiel ist die Betreuung in Rheinland-Pfalz für Kinder ab zwei Jahren gebührenfrei. Außerdem gibt es landesrechtliche Regelungen für mehrere betreute Kinder. Hinzu kommt, dass kommunale Gebührenordnungen nicht in allen Bundesländern auch für Einrichtungen in freier Trägerschaft gelten – die jedoch einen großen Anteil an der Betreuung haben.

Angebot für Kinder unter drei Jahren reicht nicht aus

In Deutschland besteht die Verpflichtung, für Kinder im Alter zwischen dem dritten Geburtstag und dem Schuleintritt einen Kitaplatz bereitzustellen. Auch für Kinder im Alter zwischen dem ersten und dem dritten Geburtstag gibt es einen Anspruch auf Betreuung – entweder in einer Einrichtung oder durch Kindertagespflege.

«Allerdings reichen die bestehenden Angebote für die unter Dreijährigen bei weitem nicht aus, um die von den Eltern geäußerten Betreuungswünsche tatsächlich zu decken», heißt es in der Untersuchung.

dpa