Eva Kaili, die frühere Vizepräsidentin des Europaparlaments, ist seit mehr als einem Jahr mit schweren Vorwürfen konfrontiert. Jetzt scheitert die Politikerin mit einer Klage vor dem EU-Gericht.
Klage abgewiesen: EU-Politikerin droht Verlust der Immunität

Eva Kaili, eine Europaabgeordnete, die unter Betrugs- und Korruptionsverdacht steht, hat eine Niederlage erlitten, als sie versuchte, ihre parlamentarische Immunität aufrechtzuerhalten.
Gemäß den Angaben vom Dienstagabend wies das EU-Gericht eine Klage von Kailis gegen das geplante Verfahren als unzulässig zurück. Die ehemalige Vizepräsidentin des Parlaments hatte versucht, den Antrag der europäischen Generalstaatsanwältin Laura Kövesi auf Aufhebung der Immunität aufzuheben.
Außerdem betrachtete die Griechin eine Entscheidung von Parlamentspräsidentin Roberta Metsola als rechtswidrig. Diese hatte beschlossen, den Antrag im Plenum des Parlaments zu verkünden und ihn an den Rechtsausschuss zu überweisen.
Verdacht auf Betrug
Die europäische Generalstaatsanwältin hat den Antrag gestellt, um Ermittlungen zur Verwaltung von parlamentarischen Vergütungen für Assistenten und dem Verdacht auf Betrug zum Nachteil des EU-Haushalts durchzuführen. Dieser Fall ist unabhängig von dem Bestechungsskandal, in den Kaili verwickelt sein soll. Bei den Ermittlungen hatte die belgische Staatsanwaltschaft nicht die Aufhebung der Immunität beantragt, da Kaili aus ihrer Sicht bei einer mutmaßlichen Straftat auf frischer Tat ertappt worden war.
Im Ende 2022 aufgedeckten Bestechungsskandal geht es um den vermuteten Versuch der Beeinflussung von Entscheidungen des EU-Parlaments durch die Regierungen von Katar und Marokko. Die Staatsanwaltschaft erhebt Anschuldigungen wegen Korruption, Geldwäsche und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung gegen mehrere Verdächtige. Eine davon ist die 45-jährige Griechin Kaili. Sie wurde Anfang Dezember 2022 festgenommen. Im April 2023 durfte sie nach etwa vier Monaten das Gefängnis verlassen und wurde unter elektronischer Überwachung in Hausarrest gestellt. Diese Zwangsmaßnahme wurde dann im Mai aufgehoben.
Es ist noch unklar, inwieweit die Anschuldigungen gegen Kaili bewiesen werden können. Die Staatsanwaltschaft hat bestätigt, dass derzeit auch mögliche Formfehler bei den Ermittlungen untersucht werden müssen. Bis Mitte Mai dieses Jahres wird geprüft, ob Kailis Immunität bei den Ermittlungen verletzt wurde. Kaili könnte theoretisch gegen das Urteil des EU-Gerichts noch vor dem Europäischen Gerichtshof vorgehen.








