Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg fordert Nachschärfungen im Klimaschutzprogramm der Bundesregierung, da die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichen.
Neue Niederlage für die Ampel-Koalition im Ringen um den Klimaschutz

Das Bündnis aus SPD, Grünen und FDP hat im Kampf um den Klimaschutz erneut eine Niederlage erlitten. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschied, dass die Bundesregierung ihr Klimaschutzprogramm überarbeiten muss.
Die bisherigen Maßnahmen, die aufgeführt wurden, waren nicht ausreichend, um die Klimaziele zu erreichen, entschieden die Richter – und gaben damit zwei Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) statt.
Das Urteil könnte für die Politik der Ampel-Regierung weitreichende Konsequenzen haben, sofern es umgesetzt werden muss. Die Bundesregierung hat die Möglichkeit, in Revision zu gehen. In diesem Fall wäre das Bundesverwaltungsgericht erneut zuständig. Auf Anfrage wollte die Bundesregierung zunächst keine Stellungnahme zu ihrem weiteren Vorgehen abgeben.
Resch: «Heute ist ein guter Tag für den Klimaschutz.»
In ihrer Urteilsbegründung sagte die Vorsitzende Richterin Ariane Holle, dass das im vergangenen Oktober beschlossene Programm in seiner bisherigen Form nicht vollständig die gesetzlichen Vorgaben erfülle. Es sei bereits jetzt absehbar, dass von 2024 bis 2030 viele Sektoren die zulässigen Mengen an ausgestoßenen Treibhausgasen überschreiten werden – voraussichtlich mit Ausnahme der Landwirtschaft.
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch sagte der Deutschen Presse-Agentur zu dem Urteil: «Heute ist ein guter Tag für den Klimaschutz.» Die Bundesregierung müsse nun rasch handeln und das Klimaschutzprogramm kurzfristig nachbessern. Eine wesentliche Forderung seines Vereins ist ein Tempolimit von 100 Kilometern pro Stunde auf Autobahnen, auf anderen Straßen außerhalb von Ortschaften Tempo 80 und innerorts Tempo 30.
Weitreichende Folgen für Politik der Ampel-Regierung?
Die Umwelthilfe hat bereits rechtlich gegen die Klimapolitik der Bundesregierung gekämpft und im November 2023 einen Sieg errungen. Das OVG Berlin-Brandenburg entschied damals, dass die Regierung ein Klima-Sofortprogramm für die Bereiche Verkehr und Gebäude einführen muss. Die Revision läuft derzeit vor dem Bundesverwaltungsgericht.
Die Klagen der DUH basierten auf den Vorgaben des Klimaschutzgesetzes für verschiedene Sektoren zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen von 2024 bis 2030. Das Gesetz sieht vor, die Emissionen bis 2030 im Vergleich zu 1990 um mindestens 65 Prozent zu senken. Im Vorjahr wurde eine Reduzierung von etwa 46 Prozent erreicht.
Das Klimaschutzprogramm wird als eine Art Gesamtplan der Bundesregierung angesehen, um diese Ziele zu erreichen. Es führt zahlreiche Maßnahmen in den Bereichen Verkehr, Energie, Gebäude, Industrie und Landwirtschaft auf.








