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Grundsteuer-Gesetz sorgt für Prozesswelle

Hunderte Klagen eingereicht, Finanzgerichte in entscheidender Phase, Kommunen warten auf Bundesfinanzhof-Entscheidungen.

Die Neufassung der Grundsteuer beschäftigt die Finanzgerichte bundesweit. (Symbolbild)
Foto: Bernd Weißbrod/dpa

Das neue Grundsteuergesetz, das seit Anfang des Jahres in Kraft ist, hat zu einer Welle von Prozessen geführt, die für die Kläger bisher weitgehend erfolglos war: Über 2.000 Immobilieneigentümer haben Klage eingereicht, wie aus einer dpa-Umfrage bei den 18 deutschen Finanzgerichten hervorgeht. Hessen führt mit 636 Klagen, gefolgt von Nordrhein-Westfalen mit gut 425. Hunderte Verfahren ruhen derzeit, da die Prozesswelle auf die entscheidende Phase zusteuert: 14 Revisionsverfahren sind mittlerweile vor den Bundesfinanzhof in München gelangt.

Das neue Gesetz betrifft finanziell fast alle

Das Grundsteuer-Gesetz betrifft nahezu die gesamte Bevölkerung: Selbst zahlen müssen zwar nur Eigentümer. Doch können Vermieter die Kosten auf ihre Mieter umlegen. Von großer Bedeutung ist die Grundsteuer für die darbenden Kommunen, da die alljährlichen Milliardeneinnahmen Städten und Gemeinden zufließen. Bis der Bundesfinanzhof als höchstes Steuergericht seine Entscheidungen getroffen hat, setzen die Finanzgerichte in der ersten Instanz ihre Bearbeitung ähnlich gelagerter Fälle aus.

Grundstückswerte hatten mit der Realität nichts mehr zu tun 

Ein großer Teil der Fälle in erster Instanz ist jedoch bereits abgeschlossen: Die Finanzgerichte haben viele Klagen abgewiesen, während die Eigentümer in einigen anderen Fällen ihre Klagen zurückgezogen haben.

Doch warum gibt es so viele Klagen? Das neue Grundsteuer-Gesetz ist seit Anfang des Jahres in Kraft. Die Novelle war notwendig, da das Bundesverfassungsgericht die frühere Regelung im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt hatte. Die Grundstückswerte, die der Grundsteuer zugrunde liegen, wurden im Westen seit 1964 und im Osten seit 1935 nicht mehr aktualisiert.

Der Wert von Immobilien hat sich in den vergangenen Jahrzehnten je nach Region aber ganz unterschiedlich entwickelt. «Auch die geringe Höhe einer Steuer rechtfertigt die Verwendung solcher realitätsfernen Bewertungsregeln nicht», heißt es in dem nunmehr sieben Jahre alten Karlsruher Urteil.

Freie Hand für die Länder

Die Grundsteuer-Reform geriet schließlich zu einem äußerst komplizierten Flickwerk: Da etliche Landesregierungen gegen die Vorschläge des Bundes rebellierten, ließ dieser den Ländern mit einer Öffnungsklausel freie Hand: Sie konnten sich für das sogenannte «Bundesmodell» entscheiden oder eine eigene Regelung treffen. Davon Gebrauch machten Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen. Dementsprechend muss der Bundesfinanzhof nun Grundsatzentscheidungen in Serie treffen.

Manche Eigentümer zahlen mehr, andere weniger

Im Saldo soll die neue Grundsteuer «aufkommensneutral» sein. Das bedeutet aber keineswegs, dass auch jeder Eigentümer nun genau so viel oder wenig zahlen müsste wie zuvor. Einzelne profitieren, für andere wird es teurer. Die Kommunen können individuelle Hebesätze für die Grundsteuer festlegen. 

Im Bundesmodell werden der Bodenrichtwert und die Nettokaltmiete als wesentliche Faktoren für die Berechnung berücksichtigt. Zusätzlich spielen die Größe und Art des Grundstücks sowie das Alter des Gebäudes eine Rolle. Bayern hat sich für ein einfacheres Modell entschieden, bei dem die Fläche ausschlaggebend ist, während Hessen einen ähnlichen Ansatz gewählt hat. Dennoch gab es in Hessen gut zehnmal so viele Klagen wie im weiß-blauen Freistaat. In Baden-Württemberg werden die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert berücksichtigt.

Haus & Grund kritisiert Steuer-«Ungeheuer»

Da viele Städte und Gemeinden finanziell in Not sind, fürchten etliche Eigentümer Steuererhöhungen. Der Eigentümer-Verband Haus & Grund kritisierte die Reform schon früh als «Grundsteuer-Ungeheuer». «Wir unterstützen aktuell Verfahren in Chemnitz, Düsseldorf, Köln und Berlin/Brandenburg, die allesamt schon beim Bundesfinanzhof liegen», sagt Sibylle Barent, Syndikusanwältin des Verbands. Diese Klagen richten sich allesamt gegen das Bundesmodell. 

Der Bundesfinanzhof bereitet derzeit die ersten mündlichen Verhandlungen zum Bundesmodell für November vor, wie eine BFH-Sprecherin sagt. Die Termine sind jedoch noch nicht endgültig festgelegt. Die Ländergesetze sollen dann ab 2026 folgen. Die Rechtsprechung wird also ebenfalls langwierig sein.

dpa