Nach dem Angriff auf einen jüdischen Studenten in Berlin werden Konsequenzen gefordert, um gegen Antisemitismus vorzugehen und den Schutz jüdischer Studierender sicherzustellen.
Antisemitismus an Universitäten: Bundesregierung fordert Konsequenzen

Nach dem jüngsten Angriff auf einen jüdischen Studenten in Berlin hat der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, erneut Konsequenzen gefordert. «Das Land Berlin hat in seinem Hochschulgesetz die Universitäten eindeutig dazu verpflichtet, gegen Antisemitismus vorzugehen», sagte Klein dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).
«Nun muss es darum gehen, die rechtlichen Rahmenbedingungen, die im Land schon lange bestehen, konsequent und konkret umzusetzen sowie entschlossen gegen Israelfeindlichkeit und Judenhass auf dem Campus einzuschreiten.» Wissenschaftssenatorin und Hochschulleitung müssten handeln.
Antisemitischer Vorfall
Am Wochenende wurde der 30 Jahre alte Lahav Shapira, ein jüdischer Student der FU, mit Gesichtsbrüchen ins Krankenhaus gebracht. Ein 23 Jahre alter deutscher Kommilitone mit pro-palästinensischer Einstellung soll ihn im Ausgehviertel in Berlin-Mitte geschlagen und getreten haben. Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung. Die Tat wird derzeit sowohl als antisemitisch als auch im Zusammenhang mit dem Nahost-Konflikt betrachtet.
Nach der Gewalttat war die Leitung der Uni kritisiert worden, weil sie antisemitische Vorfälle und Ängste jüdischer Studenten nicht ernst genommen habe. Die Forderung nach einer Exmatrikulation des mutmaßlichen Täters wurde laut. Uni-Präsident Günter Ziegler sagte dazu, man wolle mit der Politik darüber beraten, ob Exmatrikulationen «in besonders extremen Fällen in Berlin ermöglicht werden sollten».
Der Regierende Bürgermeister Berlins, Kai Wegner (CDU), und die Wissenschaftssenatorin Ina Czyborra (SPD), kündigten indessen an, eine gemeinsame Strategie zum Schutz jüdischer Studierender zu entwickeln. Nach einem gemeinsamen Gespräch erklärten sie, dass den Hochschulen zusätzliche wirksame Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden müssten, um diesen Schutz sicherzustellen, falls die aktuellen rechtlichen Möglichkeiten nicht ausreichen. Dies könnte auch eine mögliche Reform des geltenden Hochschulgesetzes beinhalten.








