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Klima-Aktivisten stören Flugbetrieb an deutschen Flughäfen

Protestaktionen der Letzte Generation führen zu Flugausfällen und Polizeieinsätzen, Forderung nach radikalem Klimaschutz und internationalem Vertrag.

Klimaaktivisten der letzten Generation protestieren auf dem Gelände des Flughafens Stuttgart.
Foto: Marius Bulling/dpa

Die Klima-Initiative Letzte Generation hat an verschiedenen deutschen Flughäfen Protestaktionen durchgeführt und dadurch auch vorübergehend den Flugbetrieb gestört. Laut Angaben der Organisation drangen jeweils zwei Aktivisten in orangenen Warnwesten in die Flughäfen Berlin-Brandenburg, Stuttgart, Nürnberg und Köln-Bonn ein. Vor Ort bestätigten dpa-Fotografen die Vorfälle.

Der Flugbetrieb am Flughafen Köln/Bonn wurde am Morgen aufgrund eines Polizeieinsatzes aufgrund der Protestaktion eingestellt, wie ein Sprecher des Flughafens mitteilte. Auch in Nürnberg wurde der Flugbetrieb laut einem Polizeisprecher vorübergehend eingestellt.

Die Organisation erklärte laut Mitteilung, die Aktivisten drückten «friedlich ihren Widerstand aus, indem sie Banner mit der Aufschrift „Oil kills“ (Öl tötet) und „Sign the treaty“ (den Vertrag unterschreiben) zur Schau stellten». «Die Start- und Landebahnen wurden dabei nicht betreten.»

Die Letzte Generation setzt sich für radikalen Klimaschutz ein, einschließlich des vollständigen Verzichts auf Kohle, Öl und Gas. Sie fordern den Abschluss eines entsprechenden internationalen Vertrags. Seit Anfang 2022 führte die Gruppe Straßenblockaden durch, bei denen die Teilnehmer festklebten. Zwischenzeitlich kündigten sie jedoch an, ihre Strategie zu ändern und zukünftig auf das Festkleben zu verzichten. Die Klimaaktivisten haben kürzlich auch mehrere Störaktionen auf Flughäfen durchgeführt, Ende Juli zum Beispiel am größten deutschen Flughafen in Frankfurt.

Härtere Gesetze sollen abschrecken 

Die Bundesregierung will mit einer Verschärfung des Luftsicherheitsgesetzes radikale Klimaschützer und andere Störer von gefährlichen Aktionen auf Flughäfen abhalten. Kern der geplanten Reform, über die dann noch der Bundestag entscheiden muss, ist die Schaffung einer neuen Vorschrift, die das «vorsätzliche, unberechtigte Eindringen» unter anderem auf das Rollfeld sowie die Start- und Landebahnen unter Strafe stellt – und zwar dann, wenn dadurch die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs beeinträchtigt wird. 

dpa