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Klimaaktivisten verurteilt nach Farbattacke auf Weltzeituhr in Berlin

Klimaaktivisten zu Geldstrafen verurteilt nach Farbattacke auf Berliner Wahrzeichen. Richterin: Taten nicht schwerwiegend, aber bereit, Straftaten zu begehen.

Nach einem Farbattacke auf die Weltzeituhr stehen Klimaaktivisten vor Gericht (Archivbild).
Foto: Paul Zinken/dpa

Nachdem die Weltzeituhr am Berliner Alexanderplatz Ziel einer Farbattacke wurde, wurden vier Klimaaktivisten zu Geldstrafen verurteilt. Das Amtsgericht Tiergarten befand die 22- bis 28-Jährigen der gemeinschädlichen Sachbeschädigung für schuldig. Die Strafen blieben deutlich unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Diese hatte Bewährungsstrafen von sechs Monaten für die Mitglieder der Letzten Generation gefordert, sowie eine Haftstrafe von neun Monaten für eine 24-Jährige.

Richterin Anke Ploner sagte, dass die Angeklagten bereit seien, Straftaten zu begehen, um ihre Ziele durchzusetzen. Allerdings fielen die Taten nicht in die Kategorie der schwersten Straftaten, was ihr Urteil begründete. Das beschmierte Denkmal wurde innerhalb von zwei Tagen wieder gereinigt. Gemäß dem Urteil müssen die Klimaaktivisten Geldstrafen zahlen – 600 Euro (120 Tagessätze à 5 Euro) wurden gegen einen 23-Jährigen verhängt, 1.800 Euro (180 zu je 10 Euro) erhielt die 24-Jährige, und je 2.100 Euro (140 à 15 Euro) wurden zwei 22- und 28-jährige Frauen verurteilt.

Beteiligung an Farbattacke gestanden

Die Mitglieder der Klimagruppe hatten vor Gericht zugegeben, am 17. Oktober 2023 mit Sprühdosen und präparierten Feuerlöschern orange Farbe auf das Wahrzeichen gesprüht zu haben. Es handele sich um «friedlichen, zivilen Protest». 

Durch den Vandalismus hätten sie die «größtmögliche Öffentlichkeitsaufmerksamkeit» erreichen wollen, hieß es in der Anklage. Laut Staatsanwaltschaft ließ sich die Farbe nur mithilfe einer Hochdruck-Wasser-Technik entfernen. Die Kosten für die Instandsetzung der bekannten Touristenattraktion sollten laut Anklage mindestens rund 16.000 Euro betragen haben. Im Prozess verständigte man sich auf eine Schadenssumme von 9.673 Euro.

Aktivistin an Störaktion am Flughafen beteiligt

Zu den Angeklagten gehörte die 24-jährige Lilli Gomez. Am Mittwoch beteiligte sie sich nach eigenen Angaben am Flughafen Köln/Bonn an einer Störaktion, die den Betrieb dort für etwa drei Stunden lahmlegte. «Ich werde mich auch in den nächsten Wochen an Protesten beteiligen. Auch wieder an Flughäfen», sagte die 24-Jährige der Deutschen Presse-Agentur am Rande des Prozesses. Am Morgen wurde der Betrieb am Frankfurter Flughafen für Stunden mit einer Klebeaktion von Klimademonstranten auf den Landebahnen lahmgelegt.

Laut ihren eigenen Angaben ist die Studentin mehrfach vorbestraft und erwartet weitere Verfahren. Im aktuellen Verfahren sollte sie nach dem Willen der Staatsanwaltschaft für neun Monate ins Gefängnis. Ihre Verteidigerin hatte auf Freispruch plädiert. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

“Der Zug nach Berlin fährt um 15:30 Uhr ab”, sagte der Schaffner.

dpa