Der Schutz des Parlaments vor Hacker-Angriffen wird weiter gestärkt, auch die Sicherheitsüberprüfung von Besuchern wird verbessert.
Deutscher Bundestag verstärkt Schutz vor Cyber-Attacken
Der Deutsche Bundestag muss sich nach Einschätzung seiner Präsidentin Julia Klöckner stärker gegen Cyber-Attacken aus anderen Staaten schützen. «Wir verzeichnen leider zahlreiche Hacker-Angriffe. Der Bundestag ist ein begehrtes Ziel», sagte die CDU-Politikerin der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. «Wir werden unsere Abwehrfähigkeit zum Schutz vor Cyber-Angriffen weiter stärken müssen.» Verbesserungsbedarf sieht Klöckner auch bei der Sicherheitsüberprüfung von Besuchern, die in den Bundestag kommen.
Bereits eine erfolgreiche Cyber-Attacke auf den Bundestag
Im Mai 2015 wurde die bisher größte Cyber-Attacke gegen den Bundestag bekannt. Es wurden Computer in zahlreichen Abgeordnetenbüros mit Spionagesoftware infiziert, einschließlich Rechner im Büro der damaligen Kanzlerin Angela Merkel (CDU). Dies führte dazu, dass das IT-System des Parlaments umfassend überholt werden musste. Die Bundesregierung vermutete eine Beteiligung Russlands.
Sie machte auch Russland für den Angriff auf die E-Mail-Konten der SPD-Parteizentrale im Jahr 2023 verantwortlich. Es ist noch unklar, wer hinter einem Angriff auf die CDU-Parteizentrale ein Jahr später steckt.
Klöckner will Hackern den Triumph nicht gönnen
Der Bundestag habe eine «hohe Symbolik», sagte Klöckner. «Wenn der Deutsche Bundestag etwa während einer Gesetzeslesung oder Abstimmung lahmgelegt werden würde und Fristen nicht eingehalten werden könnten, das wäre für Hacker ein Triumph.» Aus Sicht der Bundestagspräsidentin geht es daher nicht nur um den Schutz des Parlaments. «Sich dagegen zu wehren, hat etwas mit Stabilisierung und Resilienz unserer Demokratie zu tun.»
Klöckner will bessere Möglichkeiten für Sicherheitskontrollen
Die Bundestagspräsidentin sieht auch Nachbesserungsbedarf bei der Sicherheit im Parlament. Konkret geht es um die Sicherheitsüberprüfung von Besuchern. «Was fehlt, ist eine gesetzliche Grundlage, die es zum Beispiel erlaubt, dass die Bundestagspolizei die Information erhält, wenn jemand als Gefährder eingestuft oder bereits in verfassungsgefährdender Weise auffällig geworden ist.» Diese Informationen darf der Verfassungsschutz laut Klöckner nicht an die Bundestagspolizei übermitteln.
«Daher brauchen wir ein Bundestagspolizeigesetz. Es wäre ja absurd, wenn vorliegende schwerwiegende Erkenntnisse hier keine Anwendung fänden», sagte Klöckner.
Bundestag ist das meistbesuchte Parlament
Der Bundestag zähle jedes Jahr zwei Millionen Besucher, so viele wie kein anderes Parlament, erläuterte Klöckner. «Alle müssen immer durch eine Sicherheitskontrolle. Warum? Wenn man einmal im Bundestag ist, kann man theoretisch überall hin. Hier ist in Plenarsitzungen teilweise die komplette Bundesregierung anwesend, es gibt keinen Schutz zwischen Besuchertribüne und Plenarsaal.»
Neuer Anlauf für ein Bundestagspolizeigesetz
In der vergangenen Legislaturperiode war das Vorhaben gescheitert, ein Bundespolizeigesetz zu erlassen. «Jetzt klopfen wir gerade ab, wo es Übereinstimmung gibt, damit wir schnell zu einer Entscheidung kommen. Die genaue Ausformulierung obliegt dann den Fraktionen», sagte Klöckner.
Zugangsregeln in der Vergangenheit immer wieder verschärft
In der Vergangenheit hat der Bundestag die Zugangsregeln und Kontrollen mehrmals verschärft, um die Abgeordneten und Mitarbeiter zu schützen – zuletzt erst im vergangenen März. Es wurde festgelegt, dass niemand Zugang zu den Bundestagsgebäuden haben soll, der nach einer Überprüfung als Risiko für die Funktions- und Arbeitsfähigkeit oder die Sicherheit der Mitglieder und Anwesenden im Bundestag angesehen wird.
Die Überprüfung der Zuverlässigkeit wurde auch auf Mitarbeiter von Abgeordneten und Fraktionen erweitert, die keinen physischen Zugang zum Bundestag haben, aber Zugriff auf sein Informations- und Kommunikationssystem haben.
Schärfere Überprüfungen für Erteilen eines Hausausweises
«Wir machen Zulässigkeitsüberprüfungen, auch von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die einen Hausausweis beantragen», sagte Klöckner. «Da gehen wir bei einigen sogar in die zweite Runde, wenn jemand schon einmal auffällig geworden ist. Das sind vereinzelte Fälle, aber es ist wahrnehmbar.»