Bei den Staatsanwaltschaften in Deutschland steigt der Bestand an unerledigten Verfahren weiter. Bei den Fällen, die abgearbeitet werden konnten, stechen einige Entwicklungen heraus.
Knapp 951.000 offene Verfahren bei Staatsanwaltschaften
Die Zahl der offenen Verfahren bei den Staatsanwaltschaften in Deutschland ist auf einen Höchststand gestiegen. Der Bestand wuchs nach Angaben des Statistischen Bundesamts zum Jahresende 2024 um drei Prozent auf 950.900 an. «Das war der höchste Wert seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2014», heißt es in der Mitteilung.
Im letzten Jahr wurden laut Angaben rund 5,49 Millionen neue Ermittlungsverfahren in Strafsachen eingeleitet, das entsprach einem Rückgang von 1,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Etwa 5,46 Millionen Verfahren wurden abgeschlossen, was einem Rückgang von 0,7 Prozent entspricht.
Meist kein hinreichender Tatverdacht
Im Jahr 2024 wurden wie in den Vorjahren rund 60 Prozent der Ermittlungsverfahren eingestellt, beispielsweise aufgrund eines fehlenden hinreichenden Tatverdachts oder der Geringfügigkeit der vorgeworfenen Tat.
In etwa sieben Prozent der Fälle wurde Anklage erhoben oder ein spezielles, wie etwa beschleunigtes Verfahren beantragt. In zehn Prozent der Fälle wurde ein Strafbefehl beantragt, dem eine Geldstrafe oder Bewährungsstrafe folgen kann. Laut Angaben des Bundesamts wurden 24 Prozent der Verfahren auf andere Weise erledigt, beispielsweise an eine andere Behörde übergeben.
Mit etwa 1,5 Millionen Verfahren waren Eigentums- und Vermögensdelikte besonders häufig, die Anzahl sank im Vergleich zum Vorjahr um drei Prozent. In 923.000 abgeschlossenen Ermittlungsverfahren ging es um Straßenverkehrsdelikte, was einem Anstieg um zwei Prozent entspricht. Dazu gehören beispielsweise Fahrerflucht, Fahren unter Alkoholeinfluss und illegale Autorennen.
Mehr Straftaten gegen das Leben
Es gab etwa 524.000 Verfahren, in denen Straftaten gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit im Fokus standen, was einem Anstieg von vier Prozent entspricht. Dieser Bereich umfasst beispielsweise Mord und Totschlag.
Die teilweise Legalisierung von Cannabis führte zu einem Rückgang von 26 Prozent der Verfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Laut Angaben des Bundesamtes sank die Zahl auf etwa 315.000 Verfahren.