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Knappe Sache: Wie funktioniert die Briefwahl?

Nur rund zwei Wochen liegen voraussichtlich zwischen dem Versand der Briefwahl-Unterlagen und der Bundestagswahl am 23. Februar. Mit Eigeninitiative kann das Wählen vorab aber schneller gehen.

Spätestens zur Schließung der Wahllokale müssen auch Wahlbriefe angekommen sein. (Archivbild)
Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa

Die Briefwahl in Deutschland wird immer beliebter. Bei der Bundestagswahl 2021 gaben fast die Hälfte aller Wählerinnen und Wähler (47,3 Prozent) ihre Stimme per Brief ab – allerdings aufgrund der Corona-Pandemie mit Maskenpflicht im Wahllokal. Auch bei der Europawahl im Vorjahr entschieden sich knapp 38 Prozent für die Briefwahl. Der Anteil lag bei der Bundestagswahl 2017 noch bei 28,6 Prozent.

Ist 2025 etwas anders bei der Briefwahl?

Im Grunde genommen bleibt die Situation unverändert, lediglich das Zeitfenster bis zum Wahltag am 23. Februar ist knapper bemessen. Durch eine Rechtsverordnung hat das Bundesinnenministerium die Frist verkürzt. Ende Januar werden die Stimmzettel gedruckt. Voraussichtlich zwischen dem 6. und 10. Februar 2025 beginnen die Kommunen mit dem Versand. Es gibt keinen einheitlichen bundesweiten Starttag, daher können regionale Unterschiede in der Zeit auftreten.

Kann jeder und jede Wahlberechtigte per Brief wählen?

Ja, mittlerweile. Im Jahr 2013 bestätigte das Bundesverfassungsgericht die allgemeine Zulassung der Briefwahl als verfassungsgemäß, um eine möglichst hohe Wahlbeteiligung zu gewährleisten.

Ist Briefwahl kompliziert?

Nein. Normalerweise ist die Wahlbenachrichtigung bereits seit Mitte Januar per Post an der Meldeadresse am Hauptwohnsitz angekommen. Darin befindet sich ein Formular, um den Wahlschein zu beantragen, der für die Briefwahl erforderlich ist. Dies kann auch online bei vielen Gemeinden erfolgen. Nach dem Antrag werden die Briefwahlunterlagen per Post nach Hause geschickt.

Das weitere Vorgehen ist genau beschrieben: Der ausgefüllte Stimmzettel wird in einen separaten Umschlag gelegt und dann zusammen mit dem unterschriebenen Wahlschein in den beiliegenden roten Umschlag gesteckt. Dieser wird portofrei per Post verschickt oder zur angegebenen Adresse gebracht. Die Unterlagen müssen bis 18 Uhr am Wahlabend eingegangen sein.

Geht das auch anders oder schneller? 

Ja, es ist möglich, dass wahlberechtigte Personen ihren Wahlschein direkt bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes beantragen und die Unterlagen später persönlich abholen. Wenn gewünscht, können sie ihre Briefwahl dann sofort bei der Behörde durchführen.

Kann ich per Brief wählen, wenn ich im Ausland lebe? 

Ja, deutsche Staatsbürger, die volljährig sind und im Ausland leben, haben das Wahlrecht. Wenn sie keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben, müssen sie einen Antrag stellen, um an der Wahl teilzunehmen. Normalerweise ist die Gemeinde zuständig, in der sich die letzte deutsche Heimatadresse befand. Die Briefwahlunterlagen werden von dort ausgestellt. Porto für Briefwahlunterlagen aus dem Ausland zur zuständigen Stelle muss bezahlt werden.

Was passiert mit den Briefwahlunterlagen in der Gemeinde?

Bis zur Wahl bleiben alle Umschläge verschlossen. Die Briefwahlvorstände im Wahlkreis sind für die Auszählung der Ergebnisse verantwortlich. Ab 15 Uhr wird überprüft, ob die Wahlscheine ordnungsgemäß ausgefüllt sind. Die Umschläge mit den Stimmzetteln bleiben bis 18 Uhr versiegelt. Die Vorstände zählen sie am Wahltag nach 18 Uhr aus und überprüfen sich gegenseitig. Ihre Arbeit ist öffentlich zugänglich – Zuschauen ist erlaubt.

Ist mit der Briefwahl Wahlbetrug wahrscheinlicher?

Es gibt bisher keine bekannten Fälle von groß angelegtem systematischem Wahlbetrug bei der Briefwahl in Deutschland. Das Anfordern der Unterlagen mit eigener Unterschrift und die spätere eigene Unterschrift samt eidesstattlicher Versicherung auf dem Wahlschein gelten als hohe Hürden. Wer hier betrügt, begeht eine Straftat.

Die Briefwahl birgt theoretisch mehr Risiken für Manipulationen als die Stimmabgabe an der Urne. Zu Hause darf niemand in der Nähe sein, wenn man sein Kreuz setzt, da die Wahl frei und geheim sein muss. Laut einer Analyse des Instituts für Parlamentarismusforschung ist es schwer, die Häufigkeit von Wahlfehlern und -betrug zu messen. Fehler werden nicht immer entdeckt und bei Betrugsfällen besteht für die Beteiligten ein Anreiz, den Fall geheim zu halten.

Der Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages wird eingesetzt, um mögliche Fehler und Betrug aufzudecken. Er nimmt ab dem Wahltag Wahleinsprüche aus der Bevölkerung, von Parteien und von Wahlorganen zwei Monate lang entgegen, nach jeder Bundestagswahl.

dpa