Das Gesetz tritt zum 1. April in Kraft und stärkt die Prävention und den Jugendschutz. Die Zustimmung gilt als sicher.
Nach langem Ringen: Ampel-Koalition einigt sich auf Legalisierung von Cannabis

Nach langem Ringen haben sich Ampel-Koalitionsfraktionen auf die letzten Einzelheiten zur Legalisierung von Cannabis verständigt. «Das Gesetz kann damit zum 1. April in Kraft treten», teilten die Vize-Fraktionschefs Dagmar Schmidt (SPD), Maria Klein-Schmeink (Grüne) und Konstantin Kuhle (FDP) nach einer abschließenden Verhandlungsrunde in Berlin mit.
«Die Regelungen sind ein echter Meilenstein für eine moderne Drogenpolitik, mit der die Prävention gestärkt und der Gesundheits-, Kinder- und Jugendschutz verbessert werden.»
Das Gesetz wird voraussichtlich in der Woche ab dem 19. Februar im Bundestag verabschiedet. Die Zustimmung gilt als sicher, nachdem sich die Fraktionen der Ampel-Koalition geeinigt haben.
Voraussichtlich wird sich der Bundesrat am 22. März mit dem Gesetz beschäftigen. Die Zustimmung des Bundesrates ist jedoch nicht erforderlich. Die Länderkammer kann lediglich Einspruch erheben. Da in jeder Landesregierung außer der bayerischen mindestens eine Ampel-Partei vertreten ist, gilt ein Einspruch jedoch als unwahrscheinlich und das Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. April als ziemlich sicher.
Das ändert sich
Mit diesem Tag wird das seit über 40 Jahren bestehende Verbot von Cannabis aufgehoben. Der Verkauf und Anbau waren in den 70er und frühen 80er Jahren gesetzlich verboten. Nun soll Cannabis ab dem 1. April aus dem Betäubungsmittelgesetz gestrichen werden.
Ab dem 1. April 2024 soll es für Volljährige erlaubt sein, bestimmte Mengen der Droge selbst anzubauen und zu besitzen. Ab dem 1. Juli sollen auch Clubs die Möglichkeit haben, gemeinsam anzubauen.
Ein langes Hin und Her
Die Regierungsfraktionen hatten sich eigentlich schon Ende November auf den Gesetzentwurf verständigt. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sprach später von einem «neuen Ansatz, um Heranwachsende von der Droge möglichst fernzuhalten, den Schwarzmarkt einzudämmen und die Stoffe zu kontrollieren».
SPD-Innenpolitiker hatten allerdings kurz nach der Einigung Bedenken geltend gemacht. Dabei ging es etwa geringere Mindestabstände zu Schulen und Kindertagesstätten beim Cannabiskonsum. Der SPD-Innenpolitiker Sebastian Fiedler monierte in der «Rheinischen Post», man werde die Auswirkungen des Gesetzes im Alltag sehr schnell merken, «weil buchstäblich an jeder Ecke, zum Beispiel in Straßencafés, gekifft werden dürfte».
In den Koalitionsgesprächen wurde das Gesetzespaket jedoch nicht erneut aufgeschnürt. Es wurde lediglich eine Änderung bei der Überprüfung der Wirksamkeit vorgenommen. Anstatt erst nach vier Jahren soll diese nun stufenweise erfolgen. Eine erste Evaluierung soll nach einem Jahr stattfinden, eine zweite nach zwei Jahren und eine abschließende nach vier Jahren. Dabei soll auch die Expertise des Bundeskriminalamts einbezogen werden.
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