Die anlasslose Speicherung von IP-Adressen ist umstritten. Ihre Befürworter verweisen vor allem auf Terrorermittlungen und die Bekämpfung von Aufnahmen des sexuellen Missbrauchs an Kindern.
Koalitionäre wollen Vorratsdatenspeicherung wieder einführen

Union und SPD haben beschlossen, dass Telekommunikationsanbieter zukünftig IP-Adressen für potenzielle Ermittlungen drei Monate lang speichern müssen. Dies ist im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD festgehalten, auf den sich die Verhandler geeinigt haben. Aufgrund von rechtlichen Unsicherheiten wurde die alte Regelung zur Vorratsdatenspeicherung seit 2017 nicht mehr angewendet.
Urteil von 2024 berücksichtigt
Im Frühjahr 2024 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass die EU-Mitgliedstaaten den Internetprovidern die Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen vorschreiben können, solange diese streng von den zugehörigen Identitätsdaten getrennt werden. Der Zugriff auf personenbezogene Daten sollte nur unter bestimmten Bedingungen zur Verbrechensbekämpfung erlaubt sein.
Vor allem FDP stand hier auf der Bremse
Während der Ampel-Regierung unterstützte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) die Idee einer Pflicht zur Speicherung von IP-Adressen. Der ehemalige Justizminister, Marco Buschmann (FDP), lehnte dies ab mit der Begründung, dass es nicht akzeptabel sei, große Mengen an Daten von unbescholtenen Bürgerinnen und Bürgern zu sammeln. Er befürwortete stattdessen das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren.
Das Bundeskriminalamt betrachtet dieses Verfahren, bei dem die Speicherung erst bei einem konkreten Verdacht angeordnet werden soll, jedoch als ungeeignet, um beispielsweise Fälle aufzuklären, in denen es um die Verbreitung von Darstellungen sexuellen Missbrauchs an Kindern geht.
Innerhalb ihrer begrenzten Zuständigkeit planen CDU, CSU und SPD, der Bundespolizei die Nutzung der sogenannten Quellen-TKÜ (Telekommunikationsüberwachung) zur Bekämpfung schwerer Straftaten zu gestatten. Zusätzlich sollen die Sicherheitsbehörden, unter Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Vorgaben und digitaler Souveränität, die automatisierte Datenrecherche und -analyse sowie den nachträglichen biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Internetdaten, auch mithilfe von Künstlicher Intelligenz, für bestimmte Zwecke durchführen können.