Ukrainische Männer im Alter von 23 bis 60 Jahren könnten künftig von den EU-Schutzregelungen ausgeschlossen werden. In einer bevorstehenden Sitzung prüfen die Innenminister zwei Vorschläge zur Verlängerung der aktuellen Regelung.
Könnte es zu einem Verlust der Sonderrechte für ukrainische Männer in der EU kommen?

Schutzregelungen für Geflüchtete
Geflüchtete aus der Ukraine sind in den EU-Mitgliedsstaaten von der Pflicht befreit, einen Asylantrag zu stellen. Für Männer im Alter von 23 bis 60 Jahren könnte sich diese Regelung im kommenden Jahr jedoch ändern. Die Innenminister der Europäischen Union prüfen derzeit zwei Vorschläge zur Verlängerung der bestehenden Schutzregelung.
Am Donnerstag sollen die Innenminister der EU darüber beraten, ob Männer einer bestimmten Altersgruppe künftig von der Aufnahmerichtlinie für ukrainische Geflüchtete ausgeschlossen werden. Es liegen zwei Optionen zur Diskussion.
- Der erste Vorschlag sieht vor, die derzeit bis zum 4. März 2027 geltende Schutzregelung für alle ukrainischen Flüchtlinge um ein weiteres Jahr zu verlängern.
- Der zweite Vorschlag hingegen würde eine Verlängerung nur für bestimmte Gruppen vorsehen: Ukrainische Männer im Alter von 23 bis 60 Jahren würden von dem vorübergehenden Schutz ausgeschlossen. Diese Regelung würde nur für neu ankommende Männer in der EU gelten.
Bei einer Vorbesprechung wurde laut Protokollen auch erörtert, ob eine solche Einschränkung ohne großen Verwaltungsaufwand umgesetzt werden könnte. Es wird in Erwägung gezogen, dass ein ukrainischer Ausreisestempel ausreichen könnte, um zu bestimmen, ob ein Mann legal die Ukraine verlassen hat. Zudem könnte eine solche Regelung für Männer im wehrfähigen Alter relativ kurzfristig in Kraft treten, sollte sie beschlossen werden.
Ukraine-Flüchtlinge müssen kein Asyl beantragen
Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine erhalten in der Europäischen Union Schutz gemäß der sogenannten Massenzustromrichtlinie. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums hielten sich zum Stichtag 7. Februar rund 1,16 Millionen Menschen aus der Ukraine in Deutschland auf. Diese Personen sind seit dem 24. Februar 2022 im Kontext des Ukraine-Kriegs nach Deutschland eingereist und haben vorübergehenden Schutz auf Basis dieser EU-Richtlinie erhalten.
Ukrainische Männer im Alter von 18 bis 22 Jahren dürfen seit August 2025 wieder ausreisen. Männer zwischen 23 und 60 Jahren unterliegen jedoch weiterhin einem Ausreiseverbot. Es existieren jedoch verschiedene Ausnahmeregelungen, beispielsweise für alleinerziehende Männer, Sportler oder Journalisten. In der Ukraine sind Männer zwischen 18 und 60 Jahren wehrpflichtig und unterliegen der Wehrerfassung. Aktuell werden jedoch nur Wehrpflichtige ab 25 Jahren für den Kriegsdienst einberufen.
Quellen: n-tv








