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Kommission: Nach Kölner Urteil Zuwachs bei Verfahren

Opfer von sexualisierter Gewalt in der katholischen Kirchen können Anträge auf Entschädigung stellen. 2023 haben sich die Regeln geändert und ein Urteil hat die Maßstäbe verschoben.

Seit dem 1. März 2023 können Betroffene sexualisierter Gewalt gegen bereits entschiedene Fälle ohne Begründung Widerspruch einlegen.
Foto: Fabian Sommer/dpa

Eine kürzlich eingeführte Widerspruchslösung und ein Urteil des Landgerichts Köln haben der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) der Deutschen Bischofskonferenz einen klaren Anstieg bei den Verfahren beschert.

Im letzten Jahr gab es 1289 neue Eingänge, wie die Vorsitzende der Kommission, Margarete Reske, bei der Vorstellung des Tätigkeitsberichts in Bonn berichtete. Nur im ersten Jahr 2021 gab es mit 1578 mehr eingereichte Vorgänge, darunter neue Anträge auf Entschädigungszahlungen oder Widersprüche von Betroffenen sexualisierter Gewalt in der katholischen Kirche. 2022 lag die Zahl mit 626 deutlich darunter.

Viele Widersprüche

Seit dem 1. März 2023 haben Betroffene die Möglichkeit, ohne Begründung Widerspruch gegen bereits entschiedene Fälle einzulegen. Die ehemalige Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht, Reske, sagte, dass viele Betroffene im Zusammenhang mit einem Urteil aus Köln, bei dem einem Betroffenen aus dem Erzbistum Köln erstmals 300.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen wurden, davon ebenfalls Gebrauch machen würden.

In den letzten Jahren haben mehrere Gerichte mit Urteilen über höhere Schmerzensgeldzahlungen neue Standards gesetzt. Reske wies jedoch auch darauf hin, dass die UKA bereits im Februar 2021 erstmals über 100.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen hatte. Bei Entscheidungen über 50.000 Euro müssen die Gremien in den betroffenen Bistümern der Auszahlung als Anerkennung des Leids noch zustimmen.

Zugebilligte Gesamtsumme an Schmerzensgeld seit 2021 gestiegen

«Wir müssen uns bewusstmachen: Die UAK ist ein lernendes System. Wir schauen auf die Entwicklung in der Rechtsprechung und setzen diese dann um. Das führt zur Gleichbehandlung aller Betroffenen», sagte der stellvertretende Vorsitzende der UKA und ehemalige Vorsitzende Richter am Bundessozialgericht, Ernst Hauck.

Hauck sagt, dass es zu Verzerrungen führt, nur die deutlich angestiegenen Durchschnittswerte als Bewertung zu nehmen. Im vergangenen Jahr gab es bundesweit vier Fälle mit vergleichbar hohen Summen wie bei dem Kölner Urteil. Die zugebilligte Gesamtsumme an Schmerzensgeld ist seit 2021 von ursprünglich 50,9 Millionen Euro aufgrund der geänderten Bewertung auf 56,9 Millionen Euro gestiegen.

«Nicht jeder, der Widerspruch eingelegt hat, bekommt auch mehr», sagte die Vorsitzende. Eine pauschale Erhöhung sei deshalb nicht sinnvoll. «Wir reden ja hier über Individualentscheidungen», sagte ihr Stellvertreter bei der Vorstellung. 2023 hat die Kommission in 47 Sitzungen 762 Einzelentscheidungen über die Anerkennung von insgesamt 16,1 Millionen Euro beschlossen.

dpa