Im Alltag läuft längst vieles online – von Bankgeschäften bis zum Buchen des nächsten Urlaubs. Das Gesundheitswesen hinkt da ziemlich hinterher. Nun startet eine digitale Anwendung in den Masseneinsatz.
Kommt jetzt der Durchbruch für E-Rezepte für alle?

Elektronische Rezepte sollen bis zum Jahr 2024 trotz jahrelanger Verzögerungen den Durchbruch erzielen und für Millionen von Patientinnen und Patienten zum Standard werden. Ab dem 1. Januar müssen alle Praxen in der Lage sein, Medikamentenverschreibungen digital auszustellen, die dann auf verschiedenen Wegen eingelöst werden können.
Verbraucherschützer erkennen zahlreiche praktische Vorteile bei der Verwendung von E-Rezepten anstelle der gewohnten rosa Zettel, betonen jedoch auch die Notwendigkeit einer angemessenen Umsetzung durch die Ärztinnen und Ärzte. Die Praxen benötigen stabile technische Voraussetzungen, um den reibungslosen Einsatz im großen Maßstab zu gewährleisten.
«Mit dem E-Rezept starten wir die Aufholjagd in der Digitalisierung», verkündete Minister Karl Lauterbach (SPD) mit Blick auf das bisher kaum vernetzte deutsche Gesundheitswesen. Ein Start auf breiter Front verzögerte sich mehrfach auch wegen Technikproblemen. Der Bundestag beschloss nun aber Mitte Dezember ein Gesetz der Ampel-Koalition, das Praxen ab 1. Januar verpflichtet, Rezepte elektronisch auszustellen.
Gesetz muss noch einmal durch den Bundesrat
Obwohl das Gesetz Anfang Februar noch abschließend in den Bundesrat muss, hat das Ministerium die Akteure des Gesundheitswesens bereits darauf hingewiesen, dass die Voraussetzungen zur verpflichtenden Nutzung des E-Rezepts ab dem 1. Januar 2024 erfüllt sind und es ab diesem Zeitpunkt in Kraft tritt. Der Hintergrund ist, dass nach der bisherigen Gesetzeslage die Pflicht eigentlich bereits ab Anfang 2022 bestanden hätte.
Praxen wollen kein Testlabor sein
Nun sind die Erwartungen hoch, dass das Vorzeigeprojekt läuft. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung machte klar, dass dafür auch die technischen Bedingungen zuverlässig sein müssen. «Werktäglich stellen die Praxen in Deutschland über 1,5 Millionen Rezepte aus», sagte ein Sprecher der Deutschen Presse-Agentur. «Das muss verlässlich und gesichert funktionieren, die Praxen sind schließlich kein digitales Testlabor.» Die Erfahrungen der ersten Tage würden zeigen, ob die Systeme stabil genug seien, um die Massenanwendung zu stemmen.
Die Praxen hatten die Möglichkeit, sich in den vergangenen Monaten vorzubereiten und anzupassen, da noch nicht überall die erforderlichen Voraussetzungen gegeben waren. Dazu gehört ein Verbindungsgerät für das geschützte Datenautobahn des Gesundheitswesens. Jedes E-Rezept erfordert auch eine elektronische Signatur vom Arzt oder der Ärztin. Es besteht auch gesetzlicher Druck zur Umstellung: Wenn die Praxen nicht mitmachen, können ihnen pauschale Kürzungen von einem Prozent bei der Vergütung drohen.
Konkreter Nutzen für Patienten
Die Verbraucherzentralen sehen viele Vorteile für Patientinnen und Patienten. Der Fachreferent beim Bundesverband, Lucas Auer, sagte der dpa: «So kann die Apotheke vorab prüfen, ob das Medikament vorrätig ist und es bei Bedarf bestellen.» Das spare unnötige Wege. Auch gebe es kein Rätselraten über unleserliche handschriftliche Hinweise auf Rezepten mehr. Zudem könnten Folgerezepte digital ausgestellt werden, ohne dass man noch mal zur Praxis muss. Der größte Vorteil liege in der Minimierung von Risiken: Die digitale Erfassung aller Medikamente ermögliche einen leichten Überblick über Wechselwirkungen.
Die Verbraucherschützer überwachen auch die Abläufe bei der elektronischen Unterschrift. Wenn Praxen die ausgestellten E-Rezepte erst nachträglich signieren, beispielsweise am Ende des Tages gesammelt, könnte das E-Rezept nicht sofort eingelöst werden. Solche Wartezeiten wären nicht akzeptabel, erklärte Experte Auer. Deshalb muss sichergestellt werden, dass Patientinnen und Patienten ihr E-Rezept direkt nach dem Besuch in der Praxis einlösen können.
Drei Einlösewege in der Apotheke
Seit einiger Zeit können E-Rezepte anstelle der üblichen rosa Zettel über eine spezielle App eingelöst werden – oder mit einem ausgedruckten QR-Code auf Papier. Bisher hatte dies jedoch keine breite Wirkung. Inzwischen gibt es jedoch einen dritten, einfacheren Weg zur Einlösung, bei dem man in der Apotheke die Versichertenkarte von der Krankenkasse in ein Lesegerät steckt. Die E-Rezepte werden dabei nicht auf der Karte gespeichert, sondern auf einem zentralen Server. Beim Einstecken der Karte erhält die Apotheke dann die Autorisierung, sie von dort abzurufen. In Zukunft soll die E-Rezept-App auch in Kassen-Apps integriert werden.
Verbraucherschützer Auer weist darauf hin, dass die elektronische Gesundheitskarte dafür NFC-fähig sein muss – also zum drahtlosen Datenaustausch mit anderen Geräten geeignet. Erkennbar sei das an einem Symbol im oberen Bereich der Karte. «Menschen, die digitale Angebote nicht nutzen können oder wollen, dürfen nicht zurückgelassen werden», betonte er generell. Für sie müssten Unterstützungsangebote und analoge Alternativen mitgedacht werden. «Insofern ist es zu begrüßen, dass Papierrezepte ihre Gültigkeit behalten.»








