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Korruptionsprozess: Bewährungsstrafe für Ex-CDU-Abgeordneten

Hat der Ex-CDU-Bundestagsabgeordnete Axel Fischer Bestechungsgeld aus Aserbaidschan bekommen? Das musste das Münchner Oberlandesgericht klären – und hat nun ein Urteil gesprochen.

Im Prozess gegen den Ex-CDU-Abgeordneten Axel Fischer ist das Urteil gesprochen. (Archivbild)
Foto: Malin Wunderlich/dpa

Im Fall der Korruption im Zusammenhang mit dem Kauf von Parlamentariern durch Aserbaidschan wurde der ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete Axel Fischer zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung verurteilt. Das Münchner Oberlandesgericht (OLG) stimmte in seinem Urteil mit der Argumentation der Generalstaatsanwaltschaft München überein, dass Fischer sich der Bestechlichkeit von Mandatsträgern schuldig gemacht hat. Die Anklage hatte jedoch eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten gefordert. Die Verteidigung hatte vergeblich auf Freispruch plädiert.

Laut der mündlichen Urteilsbegründung ist das Gericht überzeugt, dass Fischer als Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (PACE) im Laufe der Jahre einige Zehntausend Euro in bar für pro-aserbaidschanisches Verhalten erhalten hat – wobei ein Teil der Zahlungen erfolgt sein soll, als dies noch nicht strafbar war. Im Gegenzug soll Fischer, der von 2010 bis 2018 in der PACE aktiv war, im Interesse Aserbaidschans positive Reden gehalten und vertrauliche Dokumente frühzeitig weitergeleitet haben. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte im Rahmen des aufwendigen Prozesses zahlreiche Indizien dafür vorgelegt.

Fischer kommt auf freien Fuß

Fischer, der seit dem 22. Dezember in Untersuchungshaft war, wird mit dem Urteil freigelassen. Aufgrund seiner wiederholten Abwesenheit bei Gerichtsverhandlungen wurde ein Haftbefehl erlassen – dieser Haftbefehl ist nun hinfällig, so Richter Jochen Bösl.

Das Gericht entschied, dass Fischer für zwei Jahre das passive Wahlrecht entzogen wird, so dass er nicht in ein Parlament oder öffentliches Amt gewählt werden kann. Die Anklage hatte gefordert, ihm sowohl das aktive als auch das passive Wahlrecht für drei Jahre zu entziehen. Außerdem muss Fischer 12.000 Euro an die Stiftung Opferhilfe zahlen – die Anklage hatte 80.000 Euro gefordert.

Fischer beteuerte Unschuld

Fischer, der aus dem Wahlkreis Karlsruhe-Land stammt, hatte alle Vorwürfe bis zuletzt bestritten: Er habe keine finanzielle oder sonstige Zuwendungen für pro-aserbaidschanisches Abstimmungs- oder anderes Verhalten bekommen. Er habe niemals seine Stimme «verkauft». Die Verteidigung hatte die Strafforderung der Anklage als völlig unverhältnismäßig bezeichnet. Ohnehin seien es nur «vermeintliche Indizien», die die Generalstaatsanwaltschaft zusammengetragen habe. Zentrale Zeugenaussagen seien gelogen gewesen. Das Gericht folgte all dem in seinem Urteil allerdings nicht – es nannte im Gegenteil Angaben Fischers und auch dessen Frau nicht glaubhaft.

dpa