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Krankenkassen ringen um Stabilität nach weiteren Millionenverlusten durch zweifelhafte Anlagen

Aktuelle Recherchen zeigen, dass deutsche Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen durch fehlerhafte Investments in fragwürdige Fonds massive Verluste von fast 220 Millionen Euro erlitten haben. Während einige bereits Klage gegen die verantwortlichen Finanzunternehmen eingereicht haben, bl…

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Krankenkassen: Weitere Millionenverluste durch fragwürdige Anlagen
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Massive finanzielle Einbußen bei Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen

Aktuelle Untersuchungen verdeutlichen, dass Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) erheblichen finanziellen Belastungen ausgesetzt sind. Medienberichten zufolge haben mehrere Wirtschaftskanzleien die Investitionen in umstrittene Fonds genehmigt. Besonders die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) hat 40 Millionen Euro in die Verius-Fonds investiert, zwei Immobilienfonds, die von vielen Anlegern als hochriskant eingestuft werden und bei denen ein Totalverlust droht. Die AOK Bremen hat zudem kürzlich Verluste in Höhe von 5,5 Millionen Euro in einem dieser Fonds vermeldet. Insgesamt beläuft sich die Summe der Verluste, die durch diese Fehlinvestitionen entstanden sind, auf nahezu 220 Millionen Euro.

Transparenz und Haftung im Fokus

Die neuen Führungsteams der KVWL und der AOK Bremen haben sich verpflichtet, die Transparenz zu erhöhen und die Ursachen dieser Fehlinvestitionen eingehend zu untersuchen. Externe Rechtsanwälte wurden beauftragt, um zu klären, wer für die entstandenen Verluste zur Verantwortung gezogen werden kann. Dennoch sind nur wenige Kassen und KVen bereit, öffentlich Informationen über ihre Investitionen in die umstrittenen Fonds oder die Höhe ihrer Verluste bereitzustellen. Nach Informationen aus Finanzkreisen haben insgesamt 28 Krankenkassen und KVen mehr als 500 Millionen Euro in die Verius-Fonds investiert.

Rechtliche Schritte gegen verantwortliche Finanzunternehmen

Bereits fünf Einrichtungen, darunter die KV Baden-Württemberg und die Kaufmännische Krankenkasse (KKH), haben Klage gegen die Finanzunternehmen eingereicht, die für die Verius-Fonds verantwortlich sind. Diese argumentieren, dass sie von einer sicheren Geldanlage ausgegangen seien, bei der ein Verlust ausgeschlossen schien. In den Klageschriften wird auf persönliche Gespräche, Telefonkonferenzen und Dokumente verwiesen, die den Kassen und KVen versichert hätten, dass die Investitionen sowohl sicher seien als auch den Vorschriften des Sozialgesetzbuchs entsprechen.

Position der Finanzunternehmen

Die Hauck Aufhäuser Fund Services S.A., die ebenfalls als Beklagte fungiert, hat die Vorwürfe zurückgewiesen. Das Unternehmen betont, dass Investitionen in derartigen Produkten nur auf Grundlage von Prospekt- und Vertragsunterlagen erfolgen konnten, die die Investoren umfassend über die Risiken und ihre Prüfpflichten informiert hätten. Der offizielle Verkaufsprospekt für den Verius-Fonds weist ausdrücklich auf die Risiken hin, die zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust des investierten Kapitals führen können. In diesem Dokument werden insgesamt 27 Risiken aufgelistet, von denen lediglich fünf als gering eingestuft werden.

Expertenkommentare zu den Risiken

Finanzexperte Stefan Loipfinger kritisiert, dass die Risiken im Verkaufsprospekt klar benannt sind, jedoch von den Krankenkassen nicht ausreichend ernst genommen wurden. Der Geschäftsbericht der Finanzgesellschaft, die hinter den Verius-Fonds steht, führt die Immobilienprojekte auf, in die die Gelder fließen sollten. Loipfinger weist darauf hin, dass die Bauträgergesellschaften bereits zu diesem Zeitpunkt in einer unsicheren finanziellen Lage waren und hohe Zinsen zwischen 15 und 18,5 Prozent zahlen mussten.

Informationspflicht und Transparenz

Die Hauck & Aufhäuser Fund Services S.A. hebt hervor, dass von Beginn an Transparenz gewährleistet wurde. Die konkreten Investments des Fonds sowie die entsprechenden Zinssätze sind in den Jahresabschlüssen des Fonds dokumentiert, die im Handelsregister öffentlich zugänglich sind. Viele angefragte Kassen und KVen äußerten sich jedoch nicht zu den thematisierten Risiken. Die BKK Gildemeister Seidensticker erklärte, dass beim Erwerb der ersten Investitionstranche der Verkaufsprospekt noch nicht veröffentlicht war und die zur Verfügung gestellten Unterlagen keine detaillierte Risikoaufschlüsselung beinhalteten.

Gutachten und deren Folgen

Die AOK Bremen gab an, dass ihre Risikobewertung auf einem Gutachten von KPMG beruht, welches die Investments in den Verius-Fonds als konform mit den strengen Regeln des Sozialgesetzbuchs bewertete. Es wird vermutet, dass bei den Krankenkassen gezielt mit Gutachten geworben wurde, die die Investitionen legitimierten. Die IKK Classic berichtete, dass ein Finanzvermittler ihr ein Schreiben übermittelte, in dem ein aufsichtsrechtliches Gutachten enthalten war, das die Erwerbbarkeit für Kassen und KVen bestätigte. Dennoch entschied sich die IKK Classic gegen eine Investition.

Rechtliche Klärung der Vorwürfe

Ein Gutachten einer Steuerkanzlei aus Luxemburg kam zu dem Ergebnis, dass die Verius-Fonds grundsätzlich erwerbbare Vermögenswerte für Kassen und KVen darstellen. Ein weiteres Gutachten von KPMG bestätigte ebenfalls, dass das Investment die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Die Prüfer betonen jedoch, dass die Investoren die wirtschaftliche Bewertung eigenverantwortlich vornehmen müssen. Ob die Kassen und KVen übermäßige Risiken eingegangen sind oder ob sie getäuscht wurden, wird letztlich vor Gericht entschieden werden müssen. Ein Termin für die Verhandlung am Landgericht Frankfurt steht bereits fest, jedoch erst im Dezember.


Quellen: tagesschau, NDR

Bildquelle: depositphotos

Dieser Text wurde mit Hilfe von künstlicher Intelligenz in Zusammenarbeit mit unserer Redaktion erstellt.

TS