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Krankenkassen: Viele Gesundheits-Apps für Patienten nutzlos

Immer mehr Apps versprechen Hilfe bei physischen oder psychischen Problemen. Viele werden von den Krankenkassen bezahlt. Doch laut Kassenverband erfüllen bei weitem nicht alle Apps ihre Versprechen.

Digitale Gesundheitsanwendungen sollen Patientinnen und Patienten bei bestimmten Problemen helfen.
Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) wie Smartphones-Apps helfen den Patientinnen und Patienten nach Einschätzung der Krankenkassen oft nur wenig. «Die Bilanz zu den DiGA ist von Ernüchterung geprägt», teilte Stefanie Stoff-Ahnis, Vorständin des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), in Berlin mit.

«Auch im dritten Jahr nach ihrer Einführung lösen die Gesundheits-Apps nicht ihr Versprechen ein, die gesundheitliche Versorgung grundlegend zu verbessern.» Es gebe zu viele Anwendungen, die trotz ihrer Aufnahme in den Leistungskatalog der Kassen keinen Nutzen für Patientinnen und Patienten nachweisen konnten.

«Dabei könnten DiGA Bindeglied sein zwischen Patientinnen und Patienten, Ärzteschaft, zwischen Sektoren und unterschiedlichen Fachrichtungen», so Stoff-Ahnis. Zudem seien die Herstellerpreise deutlich gestiegen. «Das Geld der Beitragszahlenden soll in eine bessere Versorgung fließen und keine Wirtschaftsförderung finanzieren», betont die Verbandsvorständin.

Hilfe für Patienten bei bestimmten Problemen

Mit digitalen Gesundheitsanwendungen sind beispielsweise Apps gemeint, die Patientinnen und Patienten Hilfe bei bestimmten Problemen versprechen – wie zum Beispiel «Cara Care für Reizdarm» oder «elona therapy Depression».

Gemäß der GKV wurden zwischen September 2020 und September 2023 etwa 374.000 digitale Anwendungen genutzt. Die GKV zahlte dafür 113 Millionen Euro. Laut der GKV konnte nur jede fünfte digitale Anwendung in diesen drei Jahren einen Nutzen nachweisen.

Trotzdem hatten die herstellenden Unternehmen im ersten Jahr nach Aufnahme in den GKV-Leistungskatalog die Möglichkeit, beliebig hohe Preise für die DiGA festzulegen. Die gesetzliche Krankenversicherung muss diese Preise für diesen Zeitraum erstatten, unabhängig davon, ob ein Nutzen nachgewiesen wurde oder nicht. Laut GKV betrugen die Startpreise im ersten Untersuchungsjahr durchschnittlich 407 Euro und im dritten Jahr waren es 593 Euro.

Aus diesem Grund hat der GKV-Verband gefordert, dass nur DiGA mit nachgewiesenem medizinischem Nutzen und echten Mehrwerten in das DiGA-Verzeichnis des Bundesamts für Arzneimittel und Medizinprodukte aufgenommen werden. Außerdem sollten die Preise angemessen sein und dem Nutzen für die Patienten entsprechen.

dpa