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Krankenkassen warnen vor höheren Beiträgen 2025

Die Gesundheitsversorgung in Deutschland kostet Milliarden – und die Finanzlage bleibt angespannt. Wird es für die Beitragszahler im Bundestagswahljahr teurer?

Steigen im kommenden Jahr die Beiträge für Krankenkassen? Die gesetzlichen Krankenversicherungen warnen angesichts steigender Milliardenausgaben (Symbolbild).
Foto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa

Die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) warnen davor, dass die Beiträge für die Versicherten im nächsten Jahr aufgrund steigender Milliardenausgaben steigen könnten. Die Chefin des GKV-Spitzenverbands, Doris Pfeiffer, sagte in Kremmen, dass im Jahr 2025 mit einem zusätzlichen Finanzbedarf von 0,5 bis 0,6 Prozentpunkten zu rechnen sei.

Mehrkosten aus laufenden Gesetzesvorhaben seien dabei noch nicht berücksichtigt. Pfeiffer betonte die Notwendigkeit einer umfassenden Finanzreform. «Die Beitragssatz-Erhöhungsspirale muss durchbrochen werden.»

Der Zusatzbeitrag, den die gesetzlichen Kassen jeweils für ihre Mitglieder festlegen, wurde für dieses Jahr bereits leicht auf durchschnittlich 1,7 Prozent erhöht. Der Gesamtbeitrag beinhaltet auch den allgemeinen Satz von 14,6 Prozent des Bruttolohns, der von Arbeitgebern und Arbeitnehmern geteilt wird. Im Bundestagswahljahr 2025 wird also weiterhin um die Deckung der Finanzlücken bei der Versorgung der 58 Millionen Kassenmitglieder und 16 Millionen beitragsfrei Mitversicherten gekämpft. Insgesamt geht es um Leistungsausgaben von fast 300 Milliarden Euro pro Jahr.

Bei den Ausgaben gebe es «keinen Hinweis auf Entwarnung», sagte Pfeiffer. Im ersten Quartal 2024 wuchsen sie um 7,1 Prozent je Versichertem. Für das gesamte Jahr rechnet der GKV-Verband mit einer Zunahme von 6,5 Prozent und für 2025 von 5,0 bis 5,5 Prozent. Auf der anderen Seite dürften die Beitragseinnahmen in diesem Jahr um 5,4 Prozent steigen und 2025 um 4,4 Prozent. Hintergrund sei, dass die Beschäftigung vorerst stabil sei und jüngste hohe Tarifabschlüsse nachwirkten.

Pfeiffer: Einige Kassen müssen Zusatzbeitrag mitten im Jahr anheben

Es ist nicht mehr möglich, zusätzliche Finanzmittel aus den Rücklagen der Kassen bereitzustellen, wie Pfeiffer betonte. Es stellt sich die Frage, ob die vorgeschriebene Mindestreserve für die Kassen von voraussichtlich 5,4 Milliarden Euro für das Jahr 2024 noch erreicht werden kann. Es ist akut davon auszugehen, dass einige Kassen den bereits festgelegten Zusatzbeitrag im Laufe des Jahres noch erhöhen müssen. Dies hängt auch damit zusammen, dass die Kassen in den letzten Jahren aufgrund gesetzlicher Vorgaben Milliarden-Rücklagen reduziert haben.

Um die gesetzlichen Krankenkassen zu stabilisieren, hatte die Ampel-Koalition für 2023 bereits eine zusätzliche Finanzspritze vorgesehen, die ein erwartetes Defizit von 17 Milliarden Euro verhinderte. Das Geld stammte unter anderem aus Kassenreserven und einem Anstieg des Zusatzbeitrags um 0,15 Punkte auf 1,51 Prozent. Der Bund erhöhte seinen regulären Zuschuss um zwei Milliarden Euro auf 14,5 Milliarden Euro, auch die Pharmabranche und Apotheken wurden zur Kasse gebeten. Insgesamt verzeichneten die Krankenkassen laut GKV-Verband im Jahr 2023 ein Minus von 1,9 Milliarden Euro.

Angespannter Haushalt und weitere Ausgaben erwartet

Eine weitere Finanzspritze des Bundes für das Jahr 2025 ist derzeit nicht absehbar, da die Verhandlungen über den Haushalt bereits schwierig genug sind. Gesundheitsminister Karl Lauterbach hat betont, dass Leistungskürzungen für ihn grundsätzlich nicht in Frage kommen. Die Krankenkassen sind besorgt, da mehrere Vorhaben des SPD-Politikers die Ausgaben sogar noch weiter erhöhen könnten – von einem Fonds für die Neuaufstellung der Kliniken über Anreize für Pharmafirmen im Kampf gegen Lieferengpässe bis hin zu besseren Bedingungen für Hausärzte. Dies könnte für das Jahr 2025 ein zusätzliches Ausgabenrisiko von zwei Milliarden Euro bedeuten.

Die Krankenkassen wehren sich seit geraumer Zeit dagegen, dass Beitragsmittel für allgemeine öffentliche Leistungen verwendet werden – zum Beispiel, wenn die Kassen einen Teil der Versorgungskosten für Bezieher von Bürgergeld tragen müssen. „Es ist nicht gleichgültig, woher das Geld stammt“, argumentierte Uwe Klemens, der Co-Vorsitzende des Verwaltungsrats des GKV-Spitzenverbands. Steuermittel würden von allen aufgebracht, Beiträge hingegen nur von den Kassenmitgliedern und Arbeitgebern, wobei Privatversicherte ausgenommen seien und Gutverdiener von einer Obergrenze profitierten.

dpa