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Ministerpräsident Kretschmann verteidigt Aufweichen der Schuldenbremse

Es geht um die Selbstbehauptung Europas – sicherheitspolitisch, wirtschaftlich und technologisch. Auf außergewöhnliche Herausforderungen muss man mit entsprechenden Maßnahmen reagieren.

Der Bundesrat entscheidet über das Milliarden-Finanzpaket. (Archivbild)
Foto: Monika Skolimowska/dpa

Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat das Aufweichen der Schuldenbremse im Grundgesetz für das Finanzpaket für Verteidigung und Infrastruktur verteidigt. Er wies im Bundesrat auf die sich dramatisch verändernde Sicherheitslage in der Welt hin. «Es geht um nicht weniger als die Selbstbehauptung Europas – sicherheitspolitisch, wirtschaftlich und technologisch», sagte der Grünen-Politiker. Es gehe auch um die Selbstbehauptung unserer Werte und Prinzipien von Frieden, Freiheit und Demokratie. 

«Auf so eine außergewöhnliche Herausforderung kann man nicht mit gewöhnlichen Mitteln reagieren», sagte Kretschmann. Daher sei die geplante Grundgesetzänderung richtig. Mit Blick auf das 500-Milliarden-Programm für Investitionen in die Infrastruktur dankte der Ministerpräsident der Grünen-Bundestagsfraktion dafür, «dass sie das Finanzpaket wesentlich besser gemacht hat».

Zweidrittelmehrheit in der Länderkammer nötig

Um die Grundgesetzänderung anzunehmen, ist im Bundesrat wie zuvor im Bundestag eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Dies entspricht 46 der insgesamt 69 Stimmen, die von den 16 Bundesländern gehalten werden. Es war bereits vor der Sitzung des Bundesrates absehbar, dass diese Mehrheit erreicht wird.

Grundgesetz wird für Lockerung der Schuldenbremse geändert

Geplant ist, dass die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse, die der Neuverschuldung des Bundes enge Grenzen setzt, für Ausgaben in Verteidigung, Zivilschutz, Nachrichtendienste und Cybersicherheit gelockert wird. Für alle diese Ausgaben, die ein Prozent des Bruttoinlandsprodukts überschreiten, dürfen Kredite aufgenommen werden. Das würde in diesem Jahr alles über etwa 44 Milliarden Euro betragen.

Zusätzlich wird ein Sondervermögen eingerichtet, das von der Schuldenbremse ausgenommen ist und mit Krediten von bis zu 500 Milliarden Euro ausgestattet wird. Mit diesem Geld soll die Sanierung der maroden Infrastruktur in Deutschland finanziert werden. 100 Milliarden Euro sollen den Bundesländern zugutekommen, weitere 100 Milliarden Euro sollen gezielt in den Klimaschutz und die klimafreundliche Umgestaltung der Wirtschaft investiert werden.

dpa