Der größte Teil der Mittel soll dort ankommen, wo sie dringend gebraucht werden – Kabinettsvorlage enttäuscht Kommunen.
Deutscher Landkreistag kritisiert geplante Umsetzung des Sondervermögens
Der Deutsche Landkreistag kritisiert die geplante Umsetzung des Sondervermögens für Länder und Kommunen. Es war eigentlich eine feste Quote von 60 Prozent für die Kommunen beim Anteil für die Länder in Höhe von 100 Milliarden Euro geplant – diese Quote fehlt jedoch in der Kabinettsvorlage.
«Damit bliebe das zentrale Signal, dass der größte Teil der Mittel dort ankommen soll, wo sie dringend gebraucht werden, aus. Das wäre ein Schlag ins Gesicht von Städten, Landkreisen und Gemeinden», sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages, Hans-Günter Henneke, der Deutschen Presse-Agentur.
Das Kabinett wird heute den Gesetzentwurf zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen diskutieren. Die Länder sollen aus dem insgesamt 500 Milliarden Euro schweren Sondervermögen 100 Milliarden Euro für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und den Klimaschutz erhalten.
Gemäß der Kabinettsvorlage, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, ist vorgesehen, dass die Länder jeweils den Anteil der Mittel festlegen, der für die kommunale Infrastruktur verwendet werden soll. Besonders sollen die Bedürfnisse finanzschwacher Kommunen berücksichtigt werden. In einem Referentenentwurf des Finanzministeriums von Anfang Juni war noch die Rede davon, dass der Anteil, den das Land für die Kommunen festlegt, mindestens 60 Prozent beträgt.
Henneke sagte, die Mindestquote von 60 Prozent der Investitionsmittel für die kommunale Ebene sei wichtig für wirksame Wachstumsimpulse. «Umso erstaunter sind wir, dass diese Passage nun in der Kabinettsvorlage fehlt.» Eine faire Beteiligung der Kommunen könne nur dann sichergestellt werden, wenn diese im Gesetz verbindlich verankert werde. «Stattdessen erleben wir nun erneut, dass sich die Länder eine Verteilungsmacht vorbehalten, die in der Vergangenheit leider nicht verlässlich zu Gunsten der kommunalen Ebene ausgeübt wurde.»