«Wir müssen uns gegen Krisen- und Katastrophenfälle viel stärker wappnen», mahnt die Bundesinnenministerin. Ein Baustein ist hier ein neues Gesetz, bei dem es um den Schutz von Infrastruktur geht.
Kritis-Dachgesetz soll Deutschland widerstandsfähiger machen
Verpflichtende Vorgaben für Einrichtungen der sogenannten kritischen Infrastruktur sollen Deutschland besser vor Sabotage, Terroranschlägen und den Folgen von Naturkatastrophen schützen. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen Entwurf für ein «Kritis-Dachgesetz». Dies sieht einheitliche Regeln zum Schutz von Energieunternehmen, Flughäfen und anderen großen Infrastruktur-Einrichtungen vor.
Falls Betreiber die Vorschriften nicht einhalten, müssen sie in Zukunft mit Geldstrafen rechnen. Das Gesetz verlangt von ihnen unter anderem eine Registrierung sowie die Entwicklung von Plänen zur Steigerung der Widerstandsfähigkeit. Des Weiteren sollen die Betreiber dazu verpflichtet werden, Zwischenfälle zu melden.
«Wir müssen uns gegen Krisen- und Katastrophenfälle viel stärker wappnen als in der Vergangenheit», sagt Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). Der Handlungsbedarf sei durch die russische Aggression in Europa, Sabotageakte und Terroranschläge ebenso gewachsen wie durch Naturkatastrophen, die durch den Klimawandel an Häufigkeit zugenommen hätten.
Die kritische Infrastruktur (Kritis) umfasst gemäß Gesetz elf Sektoren: Energie, Transport und Verkehr, Finanz- und Versicherungswesen, öffentliche Verwaltung, Gesundheit, Ernährung, Trinkwasser, Abwasser, Siedlungsabfallentsorgung, Informationstechnik, Telekommunikation und Weltraum. Das neue Gesetz sieht erstmals sektorübergreifende Vorgaben vor, um die Widerstandsfähigkeit dieser Infrastrukturen zu stärken.
Nur große Einrichtungen betroffen
Die kritische Infrastruktur umfasst Einrichtungen, die für die Gesamtversorgung von über 500.000 Menschen in Deutschland wichtig sind. Ebenso werden wechselseitige Abhängigkeiten berücksichtigt – beispielsweise sind Transportwege auch für die Versorgung mit Nahrungsmitteln unverzichtbar.
Grüne möchten nachbessern im Bundestag
Die Grünen-Bundestagsfraktion begrüßt zwar den Kabinettsbeschluss, sieht aber Nachbesserungsbedarf im parlamentarischen Verfahren. In einer Mitteilung heißt es: «Trotz zahlreicher erfolgreicher Angriffe auf Krankenhäuser, Unternehmen und öffentliche Verwaltungen, die teils monatelang nicht erreichbar waren, sind wir von guten gesetzlichen Vorgaben, die einen einheitlichen Kritis-Schutz gewährleisten und klare Zuständigkeiten gewährleisten, leider noch immer ein gutes Stück entfernt.» Das Gesetz ist auch im Bundesrat zustimmungspflichtig.
Der Digitalverband Bitkom betonte, dass in den letzten zwölf Monaten 86 Prozent der Unternehmen der kritischen Infrastruktur sowohl analoge als auch digitale Angriffe wie Sabotage, Industriespionage oder Datendiebstahl erlebt haben. Es sei entscheidend, nicht nur die Unternehmen, sondern auch alle Einrichtungen der Bundesverwaltung im Auge zu behalten.