In Großstädten und Tourismusorten ist der Wohnungsmarkt vielfach angespannt. Die Mietpreisbremse soll Neumieter vor Preissprüngen schützen. Doch ohne eine Verlängerung durch den Bund droht ihr Aus.
Länder dringen auf Verlängerung der Mietpreisbremse
Mehrere Bundesländer, darunter Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern, streben über eine Bundesratsinitiative eine Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 an. Ohne diese Verlängerung würden die entsprechenden Verordnungen der Länder spätestens am 31. Dezember 2025 auslaufen, in sieben Bundesländern sogar schon vorher.
«Die Mietpreisbremse schafft keinen neuen Wohnraum, aber sie ist ein Instrument zum Schutz von Mieterinnen und Mietern vor explosionsartigen Mietsteigerungen», begründete Mecklenburg-Vorpommerns Landesbauminister Christian Pegel (SPD) den Vorstoß. Nicht nur in den Metropolen seien die Wohnungsmärkte weiterhin angespannt, sondern auch in Universitätsstädten wie Rostock und Greifswald oder in Tourismushochburgen an der Ostsee.
Auch Niedersachsens Bauminister Olaf Lies hob die Bedeutung der Mietpreisbremse hervor. «Sie hilft Mietern, die umziehen müssen, denn gerade in angespannten Märkten kann es passieren, dass die Kosten schnell davon galoppieren», sagte der SPD-Politiker.
Bundeskabinett will Verlängerung bis 2029 beschließen
Die Mietpreisbremse stellt sicher, dass in angespannten Wohnungsmärkten die Miete bei Abschluss eines neuen Mietvertrags im Grundsatz nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Die Entscheidung, ob die Bremse in bestimmten Gebieten wirksam ist, obliegt den Landesregierungen.
Seit ihrer Einführung im Jahr 2015 wurde die Mietpreisbremse bereits einmal verlängert. Die Ampel-Koalition im Bund hatte in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die aktuelle Regelung zu verlängern. Im Oktober präsentierte der damalige Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) einen Gesetzesentwurf, der eine Verlängerung bis Ende 2028 vorsah.
Nach dem Ausfall der Ampel ist jedoch unklar, ob im Bundestag noch darüber abgestimmt wird. Die rot-grüne Regierung hat keine Mehrheit mehr im Parlament. Das Bundeskabinett plant dennoch, am Mittwoch eine Verlängerung bis Ende 2029 zu beschließen. Bisher scheint es jedoch unwahrscheinlich, dass der Gesetzentwurf eine Mehrheit finden würde, wenn er tatsächlich zur Abstimmung im Bundestag vorgelegt wird.
Länder planen eigenen Gesetzentwurf
Die Länder streben daher die kurzfristige Einbringung eines Gesetzentwurfs durch den Bundesrat an. Auf der Sitzung der Länderkammer am 20. Dezember soll darüber abgestimmt werden. «Ein Auslaufen der Mietpreisbremse zum Jahresende 2025 würde zu einem Anstieg der Wiedervermietungsmieten führen. Gekoppelt mit den hohen Energie- und Lebenshaltungskosten würde dies insbesondere Menschen mit niedrigem und zunehmend auch mittleren Einkommen aus ihren angestammten Stadtvierteln verdrängen», erklärte Pegel.