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Länder wollen unabhängiges Bundesverfassungsgericht besser vor Verfassungsfeinden schützen

Grundgesetzänderung soll Verfassungsgericht vor Angriffen bewahren und seine Stellung stärken

Mehrere Länder haben sich für eine Stärkung der unabhängigen Stellung des Bundesverfassungsgerichts durch eine Grundgesetzänderung ausgesprochen.
Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Die Länder beabsichtigen, den Schutz der unabhängigen Stellung des Bundesverfassungsgerichts vor Verfassungsfeinden durch eine Änderung des Grundgesetzes zu verbessern. Dies geht aus einer gemeinsamen Erklärung der Vorsitzenden der Justizministerkonferenz aus Niedersachsen, Bayern und Hamburg hervor.

Der Gesetzentwurf wird momentan unter Berücksichtigung der Vorarbeiten Nordrhein-Westfalens und in Zusammenarbeit mit einer ehemaligen Richterin und einem ehemaligen Richter am Bundesverfassungsgericht erarbeitet, wie es hieß.

Gemäß den Angaben hatte die Justizministerkonferenz Ende des letzten Jahres eine Arbeitsgruppe des Bundes und der Länder zum Thema eines widerstandsfähigen Rechtsstaats unter der Leitung von Hamburg eingesetzt. Die Beratungen der Arbeitsgruppe beinhalten beispielsweise die Festlegung einer zwölfjährigen Amtszeit und das Verbot der Wiederwahl der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts.

«Es ist an der Zeit, dass wir über Parteigrenzen hinweg in Bund und Ländern gemeinsam für einen wehrhaften Rechtsstaat eintreten», sagte Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne), die in der Justizministerkonferenz die Justizressorts der Grünen, SPD, Linken und FDP koordiniert. 

Hüter der Verfassung müssen geschützt werden

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) sagte für die unionsgeführten Justizressorts: «Fast 75 Jahre nach der Verkündung des Grundgesetzes erleben wir derzeit Entwicklungen, die eine Gefahr für unsere Demokratie darstellen. Feinde des Rechtsstaats und der Demokratie bedrohen unsere freiheitliche Gesellschaft auch von innen.» Der Rechtsstaat müsse wehrhaft sein und insbesondere die Hüter der Verfassung entschlossen und konsequent schützen. 

Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD), Vorsitzende der Justizministerkonferenz, sagte: «Wenn Antidemokraten an die Macht kommen, ist die unabhängige Justiz oft ihr erstes Angriffsziel. Das Bundesverfassungsgericht als höchstes deutsches Gericht und Hüter des Grundgesetzes repräsentiert den Rechtsstaat in herausgehobener Weise.»

Was soll sich ändern?

In der Ampel-Koalition wird darüber nachgedacht, Einzelheiten zur Wahl und zur Amtszeit von Verfassungsrichtern nicht nur in einem gewöhnlichen Gesetz, sondern im Grundgesetz zu verankern. Dadurch wäre es nicht mehr möglich, diese Einzelheiten mit einer einfachen Mehrheit zu ändern, sondern nur noch mit einer Zweidrittelmehrheit. Auf diese Weise könnte beispielsweise verhindert werden, dass Richter bei einem Regierungswechsel leicht aus ihrem Amt entfernt werden könnten oder dass sich die Rolle des Verfassungsgerichts verändern könnte.

dpa