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Rekordwert beim Länderfinanzausgleich in Deutschland erreicht

Bayern zahlt fast 60 Prozent, fordert grundlegende Veränderungen im System.

Der Länderfinanzausgleich soll helfen, in den Bundesländern annähernd vergleichbare Lebensbedingungen zu ermöglichen. Doch die Last der Zahlungen ist immer einseitiger verteilt. (Symbolbild)
Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa

Der Länderfinanzausgleich hat im ersten Halbjahr 2025 einen Rekordwert von mehr als 11 Milliarden Euro erreicht. Genauer gesagt beläuft sich das Volumen des Finanzkraftausgleichs, wie das System jetzt offiziell genannt wird, auf 11,178 Milliarden Euro. Dies sind etwa 1,35 Milliarden Euro mehr als im Vorjahreszeitraum, wie aus der Abrechnung des Bundesfinanzministeriums hervorgeht, die der Deutschen Presse-Agentur in München vorliegt.

Bayern bleibt mit großem Abstand das größte Geberland. In den ersten sechs Monaten überwies der Freistaat bereits 6,672 Milliarden Euro, gefolgt von Baden-Württemberg mit 2,155 Milliarden Euro und Hessen mit 2,039 Milliarden Euro. Als viertes Geberland erscheint die Hansestadt Hamburg mit 312 Millionen Euro in der Statistik.

Bayerns Finanzminister nennt Entwicklung «besorgniserregend»

«Der Finanzkraftausgleich läuft immer weiter aus dem Ruder», sagte Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) auf Anfrage der dpa. Das Volumen sei um knapp 14 Prozent angestiegen. «Auch wenn auf Basis von zwei Quartalen keine Hochrechnung für ganz 2025 seriös möglich ist: Die aktuelle Entwicklung ist wirklich höchst besorgniserregend. Es kann so nicht weitergehen, wir müssen die Strukturen beim Finanzkraftausgleich grundlegend verändern.» 

Nachdem Bayern im vergangenen Jahr rund 52 Prozent des Geldes eingezahlt hatte, liegt der Anteil nun bereits bei fast 60 Prozent. «Das sind rund zwei Milliarden Euro mehr als im Vorjahreszeitraum», sagte Füracker. 

Berlin führt Liste der Nehmerländer an

Berlin führt die Liste der Nehmerländer mit 2,028 Milliarden Euro an, gefolgt von Sachsen mit 1,919 Milliarden Euro und Thüringen mit 1,161 Milliarden Euro. Sachsen-Anhalt erhielt 1,067 Milliarden Euro, Nordrhein-Westfalen 935 Millionen Euro und Mecklenburg-Vorpommern 827 Millionen Euro. Brandenburg erhielt 795 Millionen Euro, Niedersachsen 701 Millionen Euro, gefolgt von Bremen (549 Millionen Euro), Rheinland-Pfalz (540 Millionen Euro), dem Saarland (372 Millionen Euro) und Schleswig-Holstein (285 Millionen Euro).

Der Länderfinanzausgleich soll annähernd gleiche Lebensverhältnisse sichern. Finanzstarke Bundesländer zahlen ein, finanzschwache Länder profitieren. Im Jahr 2024 wurden laut Bundesfinanzministerium rund 18,65 Milliarden Euro in Deutschland umverteilt. Bayern trug mit etwa 9,77 Milliarden Euro den größten Anteil und strebt eine Reform des Ausgleichs an.

2023 klagte Bayern in Karlsruhe gegen Finanzausgleich 

Im Juli 2023 reichte Bayern seine Klage gegen den Finanzausgleich beim Bundesverfassungsgericht ein. Es ist unklar, wann das Gericht eine Entscheidung treffen wird. Die zwölf Bundesländer Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben sich in dem Verfahren zu einer Prozessgemeinschaft zusammengeschlossen.

Im Koalitionsvertrag von Union und SPD ist eine jährliche Zahlung des Bundes von 400 Millionen Euro an die Geberländer vorgesehen. Da Bayern jedoch mehr als die Hälfte des Finanzausgleichs leistet, würde das Land auch den größten Anteil an der Gesamtsumme erhalten. Es gibt bisher keine Gesetzgebung, die festlegt, ab wann die Zahlungen erfolgen.

Werden Geberländer überfordert?

«Bayern ist solidarisch und wir sind bereit, unseren Teil beizutragen, es darf aber nicht sein, dass die Geberländer überfordert werden. Das hätte fatale Auswirkungen auf das wirtschaftliche Gesamtgefüge in Deutschland», sagte Füracker. Solidarität und Eigenverantwortung müssten wieder in eine neue Balance kommen. «Nachdem auf dem Diskussionsweg unter den Ländern leider keine Einigung zu erzielen ist, werden wir an unserer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht festhalten.»

dpa