NRW-Gesundheitsminister Laumann betont die Bedeutung der Organspendebereitschaft als "Liebesbeweis an die Menschheit".
Neue Gesetzesinitiative zur Organspende in NRW

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hält die Bereitschaft zur Organspende für einen «Liebesbeweis an die Menschheit». «Ich habe in meinem Leben sehr, sehr viele Menschen kennengelernt, die wirklich wieder durch eine Organtransplantation ein gutes Leben haben und die mir alle sagen: «Naja, wenn das nicht geklappt hätte, dann wäre ich jetzt heute nicht mehr hier.»», sagte Laumann im Deutschlandfunk. «Ich weiß, es ist eine Grenzfrage. Es ist auch für uns Menschen nicht einfach, sich mit der Endlichkeit des Lebens auseinanderzusetzen. Aber irgendwie gehört das auch dazu.»
Nordrhein-Westfalen und andere Bundesländer planen, die Bereitschaft zur Organspende in der Bevölkerung durch eine Gesetzesinitiative zu steigern. Der von den Ländern heute in den Bundesrat eingebrachte Gesetzentwurf sieht die Einführung der sogenannten Widerspruchslösung vor. Gemäß dieser Regelung gilt grundsätzlich jeder Mensch als Organspender nach seinem Tod, es sei denn, er hat zu Lebzeiten widersprochen. Derzeit kann nur jemand Organspender sein, der einer Spende aktiv zugestimmt hat.
«Ich bin auch lange für die Zustimmungslösung gewesen», räumte Laumann ein. Alle Initiativen, mehr Menschen dazu zu bewegen, sich einen Organspendeausweis zuzulegen, hätten aber wenig gebracht, sagte Laumann. Die Folge sei, dass Deutschland in der Transplantationsmedizin international ein Nehmerland sei. «Wir hängen bei unter 1000 Organentnahmen seit Jahren rum, und wir wissen ja durch Umfragen, dass 80 Prozent der Deutschen der Organspende positiv gegenüberstehen», sagte Laumann.
Pflicht zur Entscheidung, nicht zur Spende
Laut Laumann ist es moralisch völlig in Ordnung, sich gegen eine Organspende zu entscheiden. Dies müsse auch nicht begründet werden. Er ist jedoch der Auffassung, dass Menschen verpflichtet werden sollten, eine Entscheidung für oder gegen eine Organspende zu treffen, anstatt das Thema zu verdrängen.
Der Bundestag hatte zuletzt im Jahr 2020 über das Vorgehen bei Organspenden abgestimmt – mit einer Mehrheit für die Entscheidungs- und gegen die Widerspruchslösung. „Nun sei der Bundestag aber wieder anders zusammengesetzt“, sagte Laumann. „Damit biete sich eine neue Chance, die Widerspruchslösung doch noch einzuführen.“








