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Erhöhung der Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung im neuen Jahr

Die Beiträge steigen um insgesamt 1 Prozent, was monatlich 15 Euro ausmacht. Reform zur Finanzierung der Pflege steht aus.

Bundesgesundheitsminister Lauterbach hat dem Kabinett eine Regierungsverordnung zur Anhebung des Pflegebeitrags zugeleitet.
Foto: Christophe Gateau/dpa

Im kommenden Jahr werden Versicherte und Arbeitgeber nicht nur deutlich höhere Beiträge zur Krankenversicherung, sondern auch zur Pflegeversicherung leisten müssen. Laut Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach wird der Beitragssatz im Januar um 0,2 Prozentpunkte erhöht.

Der SPD-Politiker sagte in Berlin, dass er dem Kabinett eine entsprechende Regierungsverordnung zugesandt habe. Die Maßnahme sei dringend erforderlich, da sonst einige Pflegekassen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten könnten. Lauterbach erklärte den Schritt mit einer Zunahme der Pflegebedürftigen, steigenden Löhnen für Pflegekräfte und mehr Pflegepersonal, was politisch gewollt sei.

Bundesrat muss zustimmen

Der Bundestag, in dem es nach dem Ampel-Aus keine klaren Mehrheitsverhältnisse mehr gibt, muss der Erhöhung den Angaben zufolge nicht zustimmen. Er könnte diese höchstens blockieren. Das hält Lauterbach nach eigener Aussage aber für ausgeschlossen, «dann würde ja einigen Pflegekassen nach einer kurzen Übergangsphase die Zahlungsunfähigkeit drohen. Das wird natürlich niemand wollen». Zustimmen muss der Verordnung demnach der Bundesrat.

Rechnerisch 180 Euro weniger netto im Jahr

Die Beiträge zur Krankenversicherung werden im nächsten Jahr im Durchschnitt um 0,8 Prozentpunkte erhöht, wie das Ministerium kürzlich mitgeteilt hat. Zusammen mit dem angekündigten Anstieg des Pflegebeitragssatzes ergibt sich rechnerisch ein Plus von 1 Prozent. Bei einem Bruttogehalt von 3.000 Euro bedeutet das grob gerechnet 15 Euro weniger netto pro Monat (die restlichen 15 Euro übernimmt der Arbeitgeber) – also insgesamt 180 Euro weniger im Jahr.

Bei den 0,8 Prozent der Krankenkassen handelt es sich jedoch nur um einen Richtwert. Die Kassen entscheiden jeweils selbst, ob und in welchem Maße sie den Beitrag anpassen. Daher sind konkrete Vorhersagen für den Einzelnen nicht möglich.

Beiträge schon 2023 gestiegen

Die Pflegeversicherung erwartet für dieses und nächstes Jahr rote Zahlen. Eine Reform mit einer Beitragsanhebung zum 1. Juli 2023 hatte die Ampel-Koalition bereits umgesetzt. Dadurch stieg der Beitrag für Menschen ohne Kinder auf 4 Prozent und für Beitragszahler mit einem Kind auf 3,4 Prozent. Familien mit mindestens zwei Kindern zahlen nun weniger als zuvor, basierend auf dem Arbeitnehmeranteil. Die Reform sollte die Pflege-Finanzen eigentlich bis 2025 absichern.

Große Reform wegen Ampel-Aus auf Eis

Angesichts der Finanzlage hatte Lauterbach noch eine weitere große Pflegereform angekündigt. Daraus wird wegen des Scheiterns der Ampel nun aber nichts mehr. Eine Reform müsse spätestens zu Beginn der nächsten Legislatur kommen, mahnte der Gesundheitsminister. «Uns läuft hier die Zeit weg.»

Krankenkassen: Beitragsanhebung bringt nur Atempause 

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV), der auch die Pflegekassen vertritt, erklärte, dass die Erhöhung des Beitragssatzes um 0,2 Prozentpunkte nur eine vorübergehende Entlastung bringe, aber das grundlegende Finanzierungsproblem in der Pflege für das nächste Jahr nicht löse. Statt einseitig Versicherten und Arbeitgebern immer mehr finanzielle Lasten aufzuerlegen, müsse der Bund Mehrbelastungen ausgleichen, die ungerechtfertigt aus dem Topf der Pflegeversicherung gezahlt wurden, so die GKV-Vorstandsvorsitzende Doris Pfeiffer. Sie wies auf 5,3 Milliarden Euro Sonderausgaben aus der Coronazeit hin, wie z.B. für Tests oder Boni für das Personal.

Kritik kam auch von der Deutschen Stiftung Patientenschutz. «Pflegebedürftige tragen die Folgen dafür, dass eine nachhaltige Reform von der amtierenden Bundesregierung nicht frühzeitig angegangen wurde», sagte Vorstand Eugen Brysch. «Unverzüglich brauchen die Betroffenen einen Bundestag und eine Bundesregierung, die entscheidungsfähig sind.»

dpa