Das Frankfurter Oberlandesgericht stellte die besondere Schwere der Schuld fest und verhängte Sicherungsverwahrung für den syrischen Angeklagten.
Arzt in Frankfurt zu lebenslanger Haft verurteilt

Ein Arzt in Frankfurt wurde aufgrund von Folter und Kriegsverbrechen in seiner syrischen Heimat zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Frankfurter Oberlandesgericht stellte die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren nahezu unmöglich macht. Der syrische Angeklagte wurde in Sicherungsverwahrung genommen. Dem Arzt wurden im Verfahren zwei Todesfälle und acht Fälle schwerer Folter in den Jahren 2011 und 2012 in Syrien vorgeworfen.
Der Mann, der heute 40 Jahre alt ist, lebt seit einem Jahrzehnt in Deutschland und war in verschiedenen Kliniken als Orthopäde tätig, zuletzt in Bad Wildungen in Nordhessen. Im Sommer 2020 wurde der Vater festgenommen, nachdem ihn Opfer in einer TV-Dokumentation über die syrische Stadt Homs erkannt hatten.
Seitdem befindet er sich in Untersuchungshaft. Der Arzt wird beschuldigt, inhaftierte Zivilisten, die der Opposition gegen den Machthaber Baschar al-Assad angehörten, gefoltert zu haben. Der Prozess gegen ihn begann im Januar 2022.
Prozess nach dem Weltrechtsprinzip
Der Grund, warum der Mann vor einem deutschen Gericht wegen Verbrechen in seiner Heimat angeklagt werden muss, liegt auch am sogenannten Weltrechtsprinzip im Völkerstrafrecht. Dieses erlaubt es, mögliche Kriegsverbrechen von Ausländern in anderen Ländern auch hierzulande zu verfolgen.
Die Bundesanwaltschaft hat in ihrem Plädoyer lebenslange Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung für den Mann gefordert. Seine Anwälte forderten für den Anklagevorwurf der Tötungen einen Freispruch. Der Mandant war in dem fraglichen Zeitraum nicht in Homs tätig. Alaa M. bezeichnete sich im Prozess als unschuldig und behauptete, Opfer eines Komplotts zu sein. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.