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Letzte Hürde: Neue E-Patientenakten im Bundesrat

Digital vernetzt ist für viele Patienten in Praxen bisher vor allem eins: das eigene Handy beim Sitzen im Wartezimmer. Nun soll der Durchbruch für eine zentrale Anwendung mit konkretem Nutzen her.

Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will die E-Patientenakten voranbringen.
Foto: Ann-Marie Utz/dpa

In naher Zukunft sollen Millionen von Patientinnen und Patienten wichtige Gesundheitsdaten in einer elektronischen Akte zur Verfügung haben. Dies ist in einem vom Bundestag beschlossenen Gesetz vorgesehen, das heute vom Bundesrat abschließend behandelt wird.

Gemäß den Vorschlägen von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sollen alle gesetzlich Versicherten Anfang 2025 E-Patientenakten erhalten, es sei denn, sie lehnen es für sich ab. Die Forschung soll auch durch die Nutzung von Gesundheitsdaten vorangetrieben werden. Das Gesetz regelt außerdem den bereits seit Jahresbeginn zunehmenden Einsatz von elektronischen Rezepten.

Eine Aufholjagd im digitalen Gesundheitswesen

Der Chef der Techniker Krankenkasse, Jens Baas, sagte der Deutschen Presse-Agentur, die Gesetzespläne stellten die Weichen dafür, dass digitale Lösungen wirklich bei den Menschen ankommen und ihnen auch einen spürbaren Nutzen bieten. Jetzt brauche es eine schnelle Umsetzung. «Die elektronische Patientenakte wird nur ein Erfolg und selbstverständlich zum Arztbesuch dazugehören, wenn alle wichtigen Daten dort abgelegt werden», sagte Baas.

Lauterbach betont, dass es darum geht, dass Deutschland nach zahlreichen Verzögerungen Anschluss an die Digitalisierung im Gesundheitswesen findet. Das Ziel ist es, bisher verstreute Daten aus früheren Behandlungen zusammenzuführen.

Ziel ist es, Ärztinnen und Ärzten zu ermöglichen, bessere Behandlungen durchzuführen und Mehrfachuntersuchungen sowie unerwünschte Wechselwirkungen von Medikamenten zu vermeiden. Darüber hinaus sollen Patientinnen und Patienten einen einfachen Einblick in ihre Akten erhalten, um zu sehen, welche Daten über sie gespeichert sind.

E-Patientenakte für alle

Ein Durchbruch für elektronische Patientenakten (ePA) wird angestrebt – als ein persönlicher Datenspeicher, der einen ein Leben lang begleitet. E-Akten wurden bereits als wählbares Angebot im Jahr 2021 eingeführt, jedoch besitzen bisher nur etwa ein Prozent der 74 Millionen gesetzlich Versicherten überhaupt eine.

Erklärtes Ziel sind 80 Prozent bis 2025, und die Regierung schwenkt dafür auf das Prinzip «Opt-out» um: Die Kassen sollen breit informieren und bis zum 15. Januar 2025 für alle automatisch eine E-Akte einrichten – es sei denn, man widerspricht. Private Krankenversicherungen können demnach auch E-Akten anbieten.

Die E-Akte soll über Apps der Kassen abrufbar sein, unter Einhaltung bestimmter Identifikationsregeln. Die Einstellungen und der Zugriff auf die Akte sollen individuell festgelegt werden können. Zuerst wird eine Übersicht über Medikamente verfügbar sein, gefolgt von Laborbefunden und anderen Informationen. Bei einem Wechsel der Krankenkasse können die Daten mitgenommen werden. Laut Ministerium soll es auch möglich sein, die ePA in ausgewählten Apotheken ohne Smartphone einzusehen. Für Versicherte, die die ePA nicht per App verwalten, sollen Ombudsstellen der Kassen Unterstützung bieten.

Auch Minderjährige sollen eine E-Akte erhalten. Die gesetzlichen Vertreter – normalerweise die Eltern, die die Akte ihrer Kinder zunächst verwalten – würden einen möglichen Widerspruch erklären. Das Ministerium erläuterte grundsätzlich, dass Minderjährige ab dem Alter von 15 Jahren die ePA selbstständig nutzen können sollten.

E-Rezepte auf breiter Front

Seit dem 1. Januar müssen alle Praxen Rezepte standardmäßig digital ausstellen, die auf mehreren Wegen einzulösen sind, wie es das Gesetz nun ausdrücklich festlegt. Obwohl die Pflicht eigentlich ab Anfang 2022 bestand, verzögerte sich ein flächendeckender Start auch aufgrund von Technikproblemen.

Es gibt mittlerweile eine bequemere Möglichkeit, bei der man in der Apotheke die Versichertenkarte in ein Lesegerät einführt. Statt der rosa Zettel können auch eine spezielle App oder ein ausgedruckter QR-Code verwendet werden.

Gemäß den verpflichtenden Vorgaben gewinnen die E-Rezepte an Fahrt. Gemäß einer Anfrage der mehrheitlich bundeseigenen Digitalagentur Gematik wurden seit Jahresbeginn knapp 36 Millionen E-Rezepte eingelöst. Im Dezember waren es noch 8,8 Millionen. Es ist gesetzlich vorgesehen, dass Praxen unter Druck gesetzt werden, umzustellen: Wenn sie sich nicht beteiligen, können sie pauschale Kürzungen von einem Prozent bei der Vergütung drohen.

Mehr Datenforschung

Die Forschung auf der Grundlage von Gesundheitsdaten soll vorankommen. Ein weiteres Gesetz soll es ermöglichen, Daten verschiedener Quellen an einer zentralen Zugangsstelle zu verknüpfen – zum Beispiel aus Krebsregistern und von Krankenkassen.

Dabei sollen Daten verschlüsselt (pseudonymisiert) werden. Für Daten in E-Akten ist wieder ein «Opt-out» geplant: Sie sollen zunächst eine Einstellung für «Datenspenden» bekommen, die man aber ablehnen kann.

Gesundheits-Apps und Telemedizin

Die Angebote der Telemedizin, wie zum Beispiel Videosprechstunden, sollen erweitert werden – dies kann auch dazu beitragen, Lücken in ländlichen Gebieten zu schließen. Dafür sollen die bisherigen Regelungen aufgehoben werden, die den Praxen bisher nur eine begrenzte Vergütung durch die Krankenkassen für diese Angebote ermöglichten. Außerdem soll das Angebot bestimmter Gesundheits-Apps, die Patienten auf Rezept erhalten können, ausgeweitet werden.

dpa