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Lindner plant kleine Reform der Schuldenbremse

Ein Aussetzen der Schuldenbremse erscheint nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts riskant – umso mehr wird über eine Reform gestritten. Der Finanzminister hält eine Teilreform für möglich.

Bundesfinanzminister Christian Lindner will die Schuldenbremse teilweise reformieren.
Foto: Kay Nietfeld/dpa

Eine grundlegende Reform der Schuldenbremse, wie von SPD und Grünen gefordert, wird weiterhin von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) abgelehnt. Allerdings ist er einer Teilreform nicht abgeneigt. Im kommenden Jahr plant er, diese anzugehen. Dabei soll die Höhe der möglichen Verschuldung stärker an Konjunkturschwankungen ausgerichtet werden. Einige Unionsministerpräsidenten möchten ebenfalls allgemeine Änderungen am Mechanismus zur Begrenzung der Staatsverschuldung vornehmen, um mehr Investitionen zu ermöglichen, die sich erst später auszahlen. Andere in der Union sind dagegen, und nun schließt sich auch Schleswig-Holsteins Regierungschef Daniel Günther ihnen an.

Lindner gab dem Redaktionsnetzwerk Deutschland gegenüber an, dass es Pläne gebe, die Berechnung der sogenannten Konjunkturkomponente zu überarbeiten, die bei einem Abschwung mehr Spielraum lasse. Dies stehe jedoch in keinem Zusammenhang mit der aktuellen Haushaltssituation des Bundes.

Was stellt Lindner sich vor?

«Es ist beabsichtigt, die Berechnung an den aktuellen Stand derwirtschaftswissenschaftlichen Forschung anzupassen, was die Schwankungsbreite verändern wird», erklärte Lindner. «Das vergrößert aber über mehrere Jahre gesehen nicht die mögliche Verschuldung. Denn der größere Spielraum im Abschwung wird im Aufschwung wieder eingesammelt», sagte er. Die Reform wolle er 2024 angehen.

Könnte die Koalition das überhaupt allein?

Die Schuldenbremse, die im Grundgesetz verankert ist, wird nach dem Haushaltschaos beim Bund kritisiert, da sie nur begrenzte Möglichkeiten zur Kreditaufnahme bietet. Eine größere Reform, die von SPD und Grünen gefordert wird, erfordert eine Zweidrittelmehrheit sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat. Die FDP und große Teile der Union lehnen dies jedoch ab. Laut RND ist für eine Anpassung der Konjunkturkomponente keine Änderung des Grundgesetzes erforderlich. Es genügt die Mehrheit der Ampel-Koalition, da nur die Ausführungsgesetze der Schuldenbremse novelliert werden müssten.

Was spräche denn für eine größere Reform?

«Ich halte Investitionen in die Zukunft für absolut notwendig», sagte Berlins Reagierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) der Deutschen Presse-Agentur. «Das können weder Berlin noch andere Bundesländer und auch nicht der Bund aus dem Haushalt stemmen.» Bei Verkehrswegen, Brücken, Schulen, Polizei- oder Feuerwehrwachen sei der Investitions- und Sanierungsstau enorm, weil über Jahre vieles auf Verschleiß gefahren worden sei. Zudem gehe es um Firmenansiedlungen gerade im Osten Deutschlands – und darum, diese Unternehmen zu halten. Hinzu kommen für Wegner enorme Herausforderungen etwa bei Klimaschutz oder beim Wohnungsbau. Ihm gehe es nicht um Wahlgeschenke für mehr Konsum der Bürger, sagte Wegner, sondern «um die existenziell wichtigen Investitionen, die unser Land jetzt braucht.»

Und was sagen die Gegner?

Zu ihnen zählt auch Unionsfraktionschef Friedrich Merz (CDU), der Wegner wegen seiner Position bereits gerüffelt hatte. Auch Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Günther sieht das wie Merz. «Es wird nichts besser, wenn man Schulden um der Schulden willen macht und Lasten auf nachfolgende Generation verlagert», sagte Günther der dpa. «Wir dürfen dauerhaft nicht mehr Geld ausgeben als wir einnehmen.» Dies müssten Regierungen berücksichtigen. «Ich halte die Schuldenbremse für richtig und auch das geltende Regelwerk», sagte er. «Für Zukunftsinvestitionen müssen wir Geld in die Hand nehmen. Aber ich befürchte, dass man es auch für andere Zwecke sehr viel leichtfertiger ausgeben würde, wenn wir jetzt an dem Regelwerk etwas ändern würden.» Das habe es in der Vergangenheit oft gegeben.

Warum ist die Diskussion entstanden?

Nachdem die Unionsfraktion geklagt hatte, erklärte das Bundesverfassungsgericht Mitte November die Umwidmung von 60 Milliarden Euro im Etat 2021 in den Klima- und Transformationsfonds für ungültig. Ebenso entschieden die Richter, dass der Bund keine Notlagenkredite für zukünftige Jahre zurücklegen darf. Dadurch entstanden Milliardenlöcher im Bundeshaushalt, über deren Finanzierung sich die Ampel-Koalition von SPD, Grünen und FDP erst nach wochenlangem Streit in dieser Woche einigen konnte.

dpa