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Die Linke fordert höhere Bußgelder bei Mietwucher

Die Linke im Bundestag kämpft für höhere Bußgelder bis zu 100.000 Euro bei überhöhten Mieten und vereinfachte Nachweise für unangemessen hohe Mieten.

Die Linke will Betroffenen helfen, gegen überhöhte Mieten vorzugehen. (Symbolbild)
Foto: Patrick Pleul/dpa

Die Linke im Bundestag setzt sich für ein verschärftes Vorgehen und höhere Bußgelder bei Mietwucher ein. Am Donnerstag soll über einen entsprechenden Gesetzentwurf namentlich abgestimmt werden. Die Linke möchte unter anderem, dass überhöhte Mieten zukünftig mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro belegt werden können – doppelt so viel wie bisher. Zudem soll der Nachweis unangemessen hoher Mieten vereinfacht werden.

«Mieterinnen und Mieter müssen vor überhöhten und illegalen Mieten geschützt werden», betonte die Wohnungs- und Mietexpertin der Fraktion, Caren Lay. Ihre Fraktion hat vor einem Jahr eine «Mietwucher-App» veröffentlicht, über die inzwischen Tausende Haushalte Beschwerde bei den zuständigen Behörden eingelegt haben.

Tausende Fälle an Behörden gemeldet

Laut der Fraktion überstiegen mehr als 50 Prozent der an die zuständigen Ämter gemeldeten Mieten die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 50 Prozent und könnten somit als mögliche Straftat gelten.

Die Betroffenen könnten nach Angaben der Linken monatlich fast zwei Millionen Euro einsparen, wenn diese Meldungen tatsächlich geahndet und die Mieten gesenkt würden – pro Haushalt im Durchschnitt 247 Euro. Bisher werden jedoch überhöhte und illegale Mieten nur in Frankfurt am Main systematisch verfolgt.

Die App ist derzeit für 16 größere Städte verfügbar, und in den nächsten Wochen werden weitere zwölf Städte hinzugefügt. Mieter können ihre Mieten mit dem Mietspiegel vergleichen. Wenn die Abfrage ergibt, dass die Miete mehr als 20 Prozent über der örtlichen Vergleichsmiete liegt, kann auf Wunsch eine Meldung an das zuständige Wohnungsamt gesendet werden. Wenn sich der Verdacht bestätigt, kann das Amt ein Bußgeld gegen den Vermieter verhängen.

Gemäß dem Wirtschaftsstrafgesetz kann es als Ordnungswidrigkeit gelten, wenn die Mieten für Wohnräume um mehr als 20 Prozent über den üblichen Vergleichswerten liegen und der Vermieter die Tatsache ausnutzt, dass es kaum Angebote auf dem Markt gibt. Bei einer Überschreitung von mehr als 50 Prozent der üblichen Werte kann es sich laut Rechtsprechung unter bestimmten Bedingungen um eine Straftat handeln.

dpa