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Linke kritisiert höhere Steuern bei Ost-Renten

Rentner im Osten zahlen teils höhere Steuern auf ihre Altersbezüge als Rentner im Westen. Die Linke fordert eine Angleichung.

Laut dem Finanzministerium gab es bis 2023 im Osten höhere jährliche Rentensteigerungen als im Westen.
Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa

Die Linke im Bundestag hat erneut die unterschiedliche Besteuerung von Renten in Ost und West kritisiert. Hintergrund ist eine aktuelle Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des Linken-Abgeordneten Sören Pellmann. Rentner mit einer sogenannten Standardrente, die vor 2023 in Rente gegangen sind, zahlen demnach im Osten höhere Steuern auf ihre Altersbezüge als im Westen. Bereits vor einem Jahr hatte Pellmann eine Anfrage mit ähnlichem Ergebnis an die Regierung gestellt.

Die Zahlen, die dem Bundesfinanzministerium vorliegen und der dpa übermittelt wurden, zeigen, dass Ruheständler, die seit 2010 im Ruhestand sind und eine Standardrente von 20.768 Euro im Jahr erhalten, im Osten 241 Euro Einkommensteuer zahlen, während es im Westen nur 132 Euro sind. Ostdeutsche, die 2020 in Rente gegangen sind, zahlen jährlich 542 Euro Steuern auf eine solche Standardrente, im Westen sind es 524 Euro. Die Standardrente entspricht dem Betrag, den ein Empfänger bei durchschnittlichem Verdienst und 45 Beitragsjahren aktuell erhält.

Bei Renteneintritt ab 2023 keine Steuerunterschiede

Ab einem Renteneintritt ab 2023, dem Jahr der Ost-West-Angleichung der Renten, gibt es den Angaben zufolge keine Steuerunterschiede mehr. Pellmann nannte dies richtig. «Aber wir dürfen die Bestandsrentnerinnen und -rentner, die schon länger Rente beziehen, nicht vergessen», fügte er hinzu. Dass diese im Osten immer noch mehr Steuern zahlten, sei ein Treppenwitz der Geschichte. «Zumal im Osten die meisten älteren Menschen fast nur von der gesetzlichen Rente leben müssen, während im Westen häufig noch andere Alterseinkünfte dazu kommen.»

Seit 2005 wird schrittweise auf eine sogenannte nachgelagerte Rentenbesteuerung umgestellt. Bei einem Renteneintritt 2020 lag das Verhältnis bereits bei 80 zu 20. Ab Renteneintritt 2040 soll die Rente grundsätzlich zu 100 Prozent versteuert werden.

Der jeweils individuell zum Renteneintritt festgesetzte Freibetrag ändert sich nicht mehr, auch wenn, wie im Juli üblich, jährlich die Renten steigen. Dadurch erhöhe sich das steuerpflichtige Einkommen, erklärt das Finanzministerium in seiner Antwort. Bis 2023 habe es im Osten im Vergleich zum Westen höhere jährliche Rentensteigerungen gegeben. «Dies erklärt den Unterschied der Einkommensteuerbelastung zwischen Ost und West bei einem Rentenbeginn vor dem Jahr 2023.»

dpa