Beschlüsse zu Diätenerhöhungen sind immer ein heißes Eisen. Deshalb wurde vor Jahren auf ein automatisches Verfahren umgestellt. Ein Vorstoß, dieses auszusetzen, findet im Bundestag keine Mehrheit.
Linke scheitert mit Aussetzung von Diätenerhöhung

Die Linke ist im Bundestag gescheitert, die diesjährige Erhöhung der Diäten auszusetzen. Union, SPD, Grüne und FDP stimmten gegen einen entsprechenden Gesetzentwurf. Die AfD enthielt sich. Der Bundestag hatte in der Vergangenheit bereits mehrfach Diätenerhöhungen ausgesetzt. Die Linke argumentiert mit der angespannten Haushaltslage und der allgemeinen sozialen und wirtschaftlichen Lage. Die geplante Diätenerhöhung wäre die größte seit 30 Jahren und stößt auf Ablehnung in der Öffentlichkeit.
Die Diäten sind ein sensibles Thema. Gemäß Bundesverfassungsgericht muss das Parlament selbst über Erhöhungen abstimmen. In der Vergangenheit gab es jedoch immer wieder öffentliche Kritik an einer vermeintlichen Selbstbedienung. Vor zehn Jahren beschloss das Parlament daher, die Entwicklung der Abgeordnetenbezüge zukünftig an die Lohnentwicklung zu binden, um eine jährliche automatische Anpassung wie bei den Renten zu gewährleisten.
11.227 Euro pro Monat plus Aufwandspauschale
Im letzten Jahr sind die Löhne in Deutschland aufgrund hoher Tarifabschlüsse um etwa sechs Prozent gestiegen. Dieser Anstieg wurde zum 1. Juli auf die Abgeordnetenbezüge übertragen. Diese sind von 10.592 auf 11.227 Euro gestiegen. Die Diäten orientieren sich an den Bezügen von Bundesrichtern und sind steuerpflichtig. Zusätzlich gibt es eine steuerfreie Aufwandspauschale von derzeit 5.052 Euro für Mandatskosten wie Miete des Wahlkreisbüros, Büromaterial und Unterkunft in Berlin.
Bei der Union wird betont, dass der automatisierte Anpassungsmechanismus ein transparentes, faires und nachvollziehbares Verfahren ist, das rückblickend an der allgemeinen Lohnentwicklung ausgerichtet ist. Während der Corona-Pandemie führte dies beispielsweise zu einer Senkung der Diäten. Dies war im Jahr 2021 der Fall. Die FDP-Fraktion teilt diese Ansicht. Der Mechanismus basiert auf sachlichen Kriterien und die Auswirkungen auf die Diäten liegen nicht mehr in der Hand der Abgeordneten. Dies sei gerade der Sinn. Die AfD hingegen befürwortet ein völlig anderes Modell: Die Diäten sollten sich dem Einkommen anpassen, das ein Abgeordneter vor seiner Zeit im Bundestag hatte, möglicherweise mit einem Zuschlag.
Grundgesetz spricht von «angemessener Entschädigung»
Im Grundgesetz der Bundesrepublik wurde festgelegt, dass Abgeordnete Anspruch «auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung» haben sollen. «Ziel ist, dass Abgeordnete von Spenden und anderen Zuwendungen unabhängig sein und keiner Nebentätigkeit nachgehen müssen, damit sie ihr Mandat frei ausüben können», schreibt der SPD-Abgeordnete Nils Schmid auf seiner Homepage. «Außerdem soll verhindert werden, dass nur diejenigen politische Ämter bekleiden, die es sich finanziell leisten können.»








