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Gesetzentwurf zum Asylpakt mit Ruanda nicht mit Menschenrechten vereinbar

Britischer Parlamentsausschuss warnt vor Schädigung des Rufes als Wahrer der Menschenrechte

Das britische Ober- und Unterhaus sind sich einig: Sie lehnen den geplanten Asylpakt mit Ruanda ab.
Foto: Sina Schuldt/dpa

Laut einem Bericht des gemeinsamen Menschenrechtsausschusses des Unterhauses und des Oberhauses ist der britische Gesetzentwurf zum Asylpakt mit Ruanda nicht mit den Menschenrechten vereinbar. Die Nachrichtenagentur PA berichtete, dass ein Sprecher des britischen Innenministeriums das Gesetzesvorhaben hingegen verteidigte.

Die konservative Regierung von Premierminister Rishi Sunak plant, den vom obersten Gericht für rechtswidrig erklärten Asylpakt mit Ruanda durch das sogenannte Asyl- und Einwanderungsgesetz zu retten. Der Gesetzentwurf wurde vom Unterhaus mit Regierungsmehrheit genehmigt und am Montag sollten im Oberhaus detaillierte Beratungen dazu beginnen.

London plant, um Migranten abzuschrecken, irregulär eingereiste Ankömmlinge ohne Prüfung ihres Asylantrags und ungeachtet ihrer Herkunft in das ostafrikanische Land zu schicken. Dort sollen sie um Schutz ersuchen, jedoch ist eine Rückkehr nach Großbritannien nicht vorgesehen. Der britische Supreme Court hat Bedenken hinsichtlich des ruandischen Asylverfahrens geäußert und den Plan Mitte November als rechtswidrig erklärt.

Ruanda als sicheres Drittland?

Mit dem Gesetzentwurf soll Ruanda zum sicheren Drittland erklärt und so Klagen wegen der allgemeinen Menschenrechtssituation in dem Land vor britischen Gerichten ein Riegel vorgeschoben werden. Doch dieses Vorgehen sei «fundamental unvereinbar» mit den Menschenrechtsverpflichtungen Großbritanniens und riskiere den Ruf des Landes als Wahrer der Menschenrechte international zu beschädigen, warnte der Ausschuss.

Die Parlamentarier kritisierten konkret, dass der Gesetzentwurf nicht mit dem Recht auf eine effektive Beschwerde gemäß Artikel 13 der Europäischen Menschenrechtskonvention EMRK vereinbar sei. Außerdem würde das geplante Gesetz dazu ermutigen, internationales Recht zu verletzen, indem es Ministern erlaubt, vorläufige Maßnahmen, die vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angeordnet wurden, zu ignorieren.

dpa