Einst war er Chef des Verfassungsschutzes, dann geriet er selbst in den Blick der Behörde: Hans-Georg Maaßen klagt gegen den Inlandsgeheimdienst. Er will nicht, dass Daten über ihn gesammelt werden.
Maaßen klagt gegen den Verfassungsschutz

Der ehemalige Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen hat angegeben, dass er rechtlich gegen seine frühere Behörde vorgeht. „Am Freitagabend haben wir Klage beim Verwaltungsgericht Köln gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz eingereicht“, erklärte Maaßen auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Zuvor hatte das Portal Nius darüber berichtet. Eine Bestätigung des Eingangs der Klage war vom Verwaltungsgericht Köln zunächst nicht erreichbar.
Ende Januar war bekannt geworden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) Daten zu seinem ehemaligen Präsidenten im Informationssystem der Behörde im Bereich Rechtsextremismus gespeichert hat. Maaßen wirft Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) vor, den Inlandsgeheimdienst «zur Beobachtung von Regierungsgegnern» einzusetzen, wie er der dpa sagte. «Regierungsgegner sind keine Verfassungsfeinde. Sie verstößt damit in schwerer Weise gegen ihre Amtspflichten und beschädigt damit die freiheitliche Demokratie», sagte Maaßen. Daher habe er Klage eingereicht. Faeser sei als Innenministerin «untragbar» und müsse «umgehend abgesetzt werden».
Klageschrift: 40 Seiten und 165 Seiten Anlagen
Die Klageschrift umfasst laut Maaßen 40 Seiten und 165 Seiten Anlagen – Auszüge liegen der dpa vor. Daraus geht hervor, dass sich Maaßen gegen den Umstand wendet, «dass er von der Beklagten/Antragsgegnerin als Beobachtungsobjekt eingestuft wurde bzw. aktuell behandelt wird». Demnach soll es der Verfassungsschutz auch unterlassen, Informationen, personenbezogene Daten, Auskünfte, Nachrichten und Unterlagen zu Maaßen zu sammeln, auszuwerten, zu erheben und zu speichern.
In der Schrift werden der Behörde rechts- und verfassungswidrige Handlungen vorgeworfen. «Offenbar stützt das BfV seine Bewertung zunächst darauf, dass ein Rechtsextremist den Kläger/Antragsteller in einem Brief erwähnt habe; eine weitere Person soll Videos des Klägers/Antragstellers auf Facebook geteilt haben (…)», heißt es in der Klageschrift. Verfassungsschutzrechtlich seien solche Handlungen Dritter aber irrelevant, so die Argumentation. Für eine Beobachtung oder Einstufung Maaßens Einzelperson fehle eine Rechtsgrundlage.
„Maaßen ist der Bundesvorsitzende der Partei Werteunion, die Mitte Februar gegründet wurde und bei den Landtagswahlen im Herbst in Ostdeutschland antreten will.“








