Mobiles Menü schließen
Startseite Schlagzeilen

Brasiliens Ex-Präsident Bolsonaro festgenommen

Medienberichte bestätigen präventive Festnahme wegen Verstoßes gegen Auflagen elektronischer Fußfessel.

Artikel hören

Bolsonaros Gesundheit ist laut den Verteidigern «stark geschwächt». (Archivbild)
Foto: Luis Nova/AP/dpa

Brasiliens früherer Präsident Jair Bolsonaro ist mehreren Medienberichten zufolge «präventiv» festgenommen worden. Es handele sich nicht um die Vollstreckung der vom Obersten Bundesgericht verhängten Strafe wegen versuchten Staatsstreichs, sondern um eine Maßnahme zur «Gewährleistung der öffentlichen Ordnung», berichtete unter anderem das Nachrichtenportal «G1». Es habe «erhöhte Fluchtgefahr» bestanden, da Bolsonaro gegen die Auflagen seiner elektronischen Fußfessel verstoßen haben soll, zitierte «G1» den Bundesrichter Alexandre de Moraes.

Bolsonaro wurde im September wegen versuchten Staatsstreichs zu einer Haftstrafe von über 27 Jahren verurteilt. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Es wurde erwartet, dass er in der nächsten Woche mit der Haft beginnen könnte.

Hintergrund: Mahnwache und Sicherheitsbedenken

Erst am Freitag hatte Bolsonaros Sohn, Senator Flávio Bolsonaro, zu einer nächtlichen Mahnwache vor dem Haus seines Vaters aufgerufen. Die Bundespolizei stufte dem «G1»-Bericht zufolge den geplanten Aufzug von Anhängern Bolsonaros als Risiko sowohl für Teilnehmer als auch für Einsatzkräfte ein.

Berichten zufolge wurde Bolsonaro um 6.00 Uhr (Ortszeit) in Brasília festgenommen und zur Bundespolizeidirektion gebracht, wo er in einem speziellen Raum für ehemalige Staats- und Amtsträger untergebracht wurde. Der ehemalige Präsident war bereits seit August wegen Verstößen gegen gerichtliche Auflagen unter Hausarrest.

Die Bundespolizei erklärte am Samstagmorgen, sie habe «einen Haftbefehl zur Untersuchungshaft in Übereinstimmung mit einer Entscheidung des Obersten Bundesgerichts vollstreckt», nannte den Ex-Präsidenten dabei jedoch nicht beim Namen.

Bolsonaros Verteidigung hat am Freitag beantragt, dass die Strafe im Hausarrest vollzogen werden darf und dabei auf die gesundheitlichen Probleme des 70-Jährigen verwiesen.

dpa