Viele nutzten die neue Gesetzeslage im November 2024, doch die Zahlen gingen kontinuierlich zurück bis Juli 2025.
Über 22.000 Geschlechtseinträge geändert in einem Jahr

Seit dem Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes vor einem Jahr haben mehr als 22.000 Menschen in Deutschland ihren Geschlechtseintrag im Geburtenregister geändert. Dies geht aus einer Auswertung teilweise vorläufiger Daten der Monate November 2024 bis Juli 2025 durch das Statistische Bundesamt hervor. Es liegen keine neueren Daten vor.
Vor allem im ersten Monat des neu geltenden Gesetzes, im November 2024, machten viele Menschen von der Möglichkeit Gebrauch: 7.057 Personen änderten in diesem Monat ihren bestehenden Eintrag. Erlaubt sind die Geschlechterbezeichnungen männlich, weiblich, divers und ohne Angabe. In den darauf folgenden Monaten sanken die Zahlen leicht, aber kontinuierlich, von 2.936 im Dezember 2024 auf 1.244 im Juli 2025.
Änderung war vorher auch erlaubt, aber kompliziert
Vor dem 1. November 2024 war eine Änderung bereits möglich, jedoch war es weniger unkompliziert. Das belegen auch die Zahlen: In den zehn Monaten vor dem Inkrafttreten des Gesetzes – von Januar bis Oktober 2024 – haben insgesamt nur 596 Menschen bundesweit eine solche Änderung vorgenommen.
Seit dem Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes können Menschen durch eine Erklärung beim Standesamt relativ einfach ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen ändern lassen. Die Anmeldung muss drei Monate im Voraus erfolgen. Mit dem zuvor geltenden umstrittenen Transsexuellengesetz war für Betroffene über 40 Jahre lang eine langwierige und kostspielige Prozedur mit Gutachten und Gerichtsbeschlüssen verbunden.
In welche Richtung geändert wurde
Die Statistiker weisen darauf hin, dass nicht alle Änderungskombinationen separat ausgewiesen werden. Bei selten auftretenden Vorher-Nachher-Kombinationen gebe es nur geringe Fallzahlen. Zudem nennen sie die Änderungsrichtung zunächst nur für die beiden Monate des Jahres 2024. Das Ergebnis: «33 Prozent der vorliegenden Erklärungen in 2024 betreffen Änderungen des Eintrags von männlich zu weiblich und 45 Prozent von weiblich zu männlich, was mehr als drei Viertel aller Änderungen umfasst.»








