Bundespolizei registriert über 53.000 unerlaubte Einreisen und 28.000 Zurückweisungen an deutschen Landgrenzen.
Über 53.000 unerlaubte Einreisen: Bilanz der deutschen Landgrenzkontrollen
Bei Kontrollen an den deutschen Landgrenzen hat die Bundespolizei in den ersten neun Monaten dieses Jahres 53.410 unerlaubte Einreisen registriert. 28.321 Personen wurden bundesweit an den Landgrenzen zurückgewiesen, wie die «Bild am Sonntag» berichtet. Die Zahlen wurden der Deutschen Presse-Agentur von der Bundespolizei bestätigt.
Die Bundespolizisten haben 1.195 Schleuser festgenommen und 1.088 Schleusungen registriert. Es wurde darauf hingewiesen, dass die Kontrollen an den Flug- und Seehäfen nicht berücksichtigt wurden und die Zahl an den Landgrenzen noch variieren könnte, z.B. aufgrund von Nachregistrierungen.
Die Beamten haben von Januar bis einschließlich September insgesamt 7.783 Personen festgenommen, bei denen offene Haftbefehle vollstreckt wurden. Es handelte sich um Delikte wie nicht bezahlte Geldstrafen, schwere Straftaten und nicht angetretene Haft. In einigen Fällen gab es auch internationale Fahndungen.
Fast 1.500 Abgeschobene wollten trotz Sperre erneut einreisen
Die meisten Zurückweisungen gab es laut «Bild am Sonntag» an den Grenzen zur Schweiz (9.113 Personen), Polen (7.862), Österreich (5.468) und an der französischen Grenze (2.350). Am meisten abgewiesen wurden Ukrainer (5.935 Personen), Syrer (4.708) und Afghanen (2.396). Die Beamten stellten 1.482 abgeschobene Migranten fest, die trotz Sperre wieder einreisen wollten.
Von einer unerlaubten Einreise spricht die Polizei, wenn ein Ausländer ohne einen gültigen Aufenthaltstitel die Grenze überqueren will. Zurückweisungen sind vor allem dann möglich, wenn jemand kein Asylbegehren äußert oder wenn für den Betroffenen eine temporäre Wiedereinreisesperre gilt. Das ist etwa der Fall, wenn jemand zuvor abgeschoben wurde, oder bei Menschen, die aus sogenannten sicheren Herkunftsländern kommen, wenn ihr Asylantrag zuvor bereits als «offensichtlich unbegründet» abgelehnt wurde.
Kontrollen an allen Landgrenzen seit Mitte September
Im Schengen-Raum sind Grenzkontrollen normalerweise nicht vorgesehen. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat die Anordnung von stationären Kontrollen an allen Landgrenzen ab Mitte September mit irregulärer Migration sowie dem Schutz vor islamistischem Terrorismus und grenzüberschreitender Kriminalität gerechtfertigt. Die Ausweitung betraf die Grenzen zu Dänemark, den Niederlanden, Belgien und Luxemburg. An der Grenze zu Frankreich wurden bereits zuvor Kontrollen aufgrund der Olympischen Spiele in Paris durchgeführt.
An den Grenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz finden seit Mitte Oktober des vergangenen Jahres Kontrollen statt, an der deutsch-österreichischen Landgrenze wurden sie bereits im Herbst 2015 eingeführt. Während der Fußball-Europameisterschaft in Deutschland wurde im Sommer zeitweise bereits an allen deutschen Landgrenzen kontrolliert.
Stationäre Grenzkontrollen sind notwendig, um Zurückweisungen durchzuführen, da diese Maßnahme ausschließlich an der Grenze stattfinden kann. Zurückschiebungen von Asylbewerbern, für die ein anderes EU-Land zuständig ist, können auch in der Nähe der Grenze erfolgen, jedoch sind die Bedingungen und der Aufwand hierbei wesentlich größer.
Die Bundespolizei plant, am 1. November eine Bilanz zu den Gesamtzahlen und zur Wirkung der Grenzkontrollen zu veröffentlichen.