Syrien bleibt Hauptherkunftsland, Antragszahl stieg um 22,5% auf 14.920 im Januar.
Anstieg der Asylanträge aus Syrien in Deutschland
Laut der Statistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) bleibt Syrien auch nach dem Sturz von Machthaber Baschar al-Assad das Hauptherkunftsland von Menschen, die in Deutschland einen Asylantrag stellen. Im Januar stieg die Gesamtzahl der Asylerstanträge im Vergleich zum Vormonat um 22,5 Prozent auf 14.920 Erstanträge.
Die Anzahl der Asylanträge war jedoch deutlich niedriger als im Januar 2024. Zu diesem Zeitpunkt wurden 26.376 Erstanträge gestellt.
Rund 30 Prozent der Antragsteller stammen aus Syrien
Gemäß dem Bamf lag Syrien im Januar mit 30,4 Prozent aller Asylanträge an erster Stelle unter den Herkunftsländern der Schutzsuchenden. 13 Prozent der Antragsteller stammten aus Afghanistan, 11,2 Prozent aus der Türkei. Viele der Anträge, die für syrische Staatsangehörige gestellt werden, betreffen Kinder, die in Deutschland geboren wurden.
Seit dem 9. Dezember werden nur in speziellen Einzelfällen Asylanträge von Syrern bearbeitet. Die Entscheidungspause wurde aufgrund der noch sehr unübersichtlichen Situation in dem arabischen Land getroffen. Zuvor hatte eine Rebellenallianz unter der Führung der islamistischen Gruppierung Haiat Tahrir al-Scham (HTS) Assad in einem Blitzangriff gestürzt. Das Bamf beobachtet die weitere Entwicklung in Syrien kontinuierlich und überprüft die Lage mindestens alle sechs Monate, wie ein Sprecher des Bundesinnenministeriums auf Anfrage mitteilte.
Verordnung für Heimreise-Erlaubnis ist bis jetzt nicht fertig
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) hatten sich vor knapp vier Wochen dafür ausgesprochen, syrischen Flüchtlingen eine einmalige Reise in ihr Herkunftsland zu ermöglichen, ohne dass sie dabei ihren Schutzstatus in Deutschland riskieren. Aus dem Innenministerium heißt es dazu jetzt, man arbeite an einer pragmatischen Lösung, «um für Syrerinnen und Syrer kurzzeitige Heimreisen zwecks Prüfung der Lage zur Vorbereitung einer dauerhaften freiwilligen Rückkehr ohne Verlust des Schutzstatus zu ermöglichen».
Laut dem Statistischen Bundesamt im Dezember haben die meisten syrischen Schutzsuchenden einen humanitären Aufenthaltstitel. Etwa 279.000 Syrer sind als Flüchtlinge gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt. Etwa 240.000 Menschen aus Syrien haben einen begrenzten Schutzstatus. Der subsidiäre Schutz wird gewährt, wenn weder Flüchtlingsschutz noch Asylberechtigung gegeben sind, aber ernsthafte Gefahr im Herkunftsland besteht.
Bei fast 81.000 weiteren syrischen Schutzsuchenden war der Schutzstatus noch nicht geklärt. Etwa 7.000 Syrer hatten gemäß dem Statistischen Bundesamt einen abgelehnten Schutzstatus, entweder weil ihr Asylantrag abgelehnt wurde oder sie ihren Schutzstatus verloren haben.
Keine Statistik zu Schutz-Rücknahme nach Heimreise
Das Bundesinnenministerium kann nicht bestätigen, ob in den letzten Jahren überhaupt ein syrischer Flüchtling seinen Schutzstatus verloren hat, weil den deutschen Behörden eine Reise in das Herkunftsland aufgefallen ist. Die Gründe für die Versagung oder Aufhebung des Schutzstatus werden laut einem Sprecher beim Bamf nicht statistisch erfasst.
Unter den subsidiär Geschützten sind viele Syrer
Gemäß dem Ausländerzentralregister hatten zum Stichtag 31. Dezember 381.216 Personen subsidiären Schutz, darunter 107.219 Minderjährige. Im Gegensatz zu Asylberechtigten und Flüchtlingen gemäß der Genfer Konvention können Ausländer mit subsidiärem Schutz nicht einfach ihre Ehepartner, minderjährigen Kinder oder – im Falle von Minderjährigen – die Eltern über den sogenannten privilegierten Familiennachzug nach Deutschland bringen.
Während der Großen Koalition war für diese Gruppe ein Kontingent von höchstens 1.000 Angehörigen pro Monat festgelegt worden. Die Ampel-Koalition plante eigentlich, diese Beschränkung aufzuheben. Letztendlich wurde dies jedoch nicht umgesetzt – möglicherweise aufgrund des erneuten Anstiegs der Anzahl von Asylanträgen in den Jahren 2022 und 2023.
Auf die Frage nach den Kriterien für die Auswahl der Angehörigen von subsidiär Schutzberechtigten, die am Ende einreisen dürfen, heißt es aus dem Auswärtigen Amt, es gehe darum, sicherzustellen, «dass die Visa an solche Personen vergeben werden, bei denen die vom Gesetz intendierten humanitären Gründe für den Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigen in besonderem Maße vorliegen». Dies gelte etwa für Minderjährige, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder bei dringender Gefahr für Leib und Leben der Antragstellenden.
Ein Gesetzentwurf der Union, der unter anderem vorsah, den Familiennachzug für Menschen mit eingeschränktem Schutzstatus bis auf weiteres zu beenden, fand vergangenen Freitag im Bundestag keine Mehrheit.