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Mehr Spielraum für Kommunen bei Tempo-30-Zonen und Busspuren

Parkzonen oder Abschnitte zum langsameren Fahren können Kommunen nicht einfach so anordnen. Bei den Voraussetzungen gibt es künftig mehr Flexibilität.

Lückenschlüsse zwischen Tempo 30-Zonen sollen einfacher werden.
Foto: Daniel Karmann/dpa

Busspuren, Fahrradwege und Tempo-30-Zonen können vor Ort in Zukunft einfacher eingerichtet werden – und strengere Vorgaben für Laster sollen Auffahrunfälle verhindern. Dies sieht die Neuregelung im Straßenverkehrsrecht vor, der der Bundesrat mit einigen Änderungen zugestimmt hat. Die Novelle der Straßenverkehrsordnung wurde nun mit mehreren Monaten Verspätung verabschiedet, nachdem der Bundesrat ein zugrundeliegendes Gesetz gestoppt und in den gemeinsamen Vermittlungsausschuss mit dem Parlament geschickt hatte.

Die Neuregelungen sollen gemäß den Plänen des Bundesverkehrsministeriums den Spielraum für Entscheidungen vor Ort erweitern, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dadurch soll auch das Zusammenwirken von Autos, Bussen und Bahnen, Radfahrern und Fußgängern verbessert werden. Ein Überblick:

Tempo 30

Die Anordnung von Tempo-30-Zonen soll vereinfacht werden, nicht nur in Nebenstraßen, sondern auch auf Hauptverkehrsstraßen. Insbesondere betrifft dies Straßen in der Nähe von Spielplätzen. Bei Schulen soll dies nicht nur unmittelbar davor möglich sein, sondern auch entlang stark frequentierter Schulwege. Lücken zwischen zwei Tempo-30-Zonen sollen flexibler geschlossen werden können, um den Verkehrsfluss zu verbessern. Bisher war es möglich, Lücken bis zu 300 Metern zu schließen – in Zukunft können es bis zu 500 Meter sein.

Sonderspuren I

Sonderfahrstreifen oder extra Ampelschaltungen für Linienbusse werden leichter möglich – ebenso das Bereitstellen «angemessener Flächen» für rollende und abgestellte Fahrräder sowie für Fußgängerinnen und Fußgänger.

Sonderspuren II

Ämter sollen die Möglichkeit haben, Fahrstreifen für die Erprobung klimafreundlicher Mobilität einzurichten – zum Beispiel für E-Autos, Wasserstoff-Fahrzeuge oder Fahrgemeinschaften. Dies dient auch der Sicherheit, indem unterschiedliche Geschwindigkeiten beim Anfahren auf solchen Spuren gebündelt werden.

Parken

Zonen mit Parkausweisen für Autobesitzer aus dem Viertel seien ein «wirksames Instrument zur Aussteuerung der Parkbelastung in städtischen Quartieren». Künftig sollen sie nicht nur als Reaktion auf erheblichen «Parkdruck» möglich sein – sondern schon für verkehrsplanerische und städtebauliche Erwägungen geöffnet werden, um solchen Parkdruck gar nicht eintreten zu lassen.

Ladezonen

Für gesonderte Parkflächen zum Be- und Entladen für private und gewerbliche Zwecke soll es ein neues, einheitliches Verkehrszeichen geben. Das soll den Parksuchverkehr und das Halten und Parken in zweiter Reihe eindämmen, das oft den Verkehr stocken lässt und zu Unfällen führt. Die neuen blauen Schilder sollen Ladezonen jeweils mit zeitlicher Beschränkung kennzeichnen, der Bereich soll auch auf der Straße markiert werden können. Der Bundesrat stimmte für eine Änderung, dass der passendere Begriff «Ladebereich» statt «Ladezone» auf das Schild solle.

Sicherheit

Es wird ein Verbot für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen erwogen, Notbremsassistenten bei Geschwindigkeiten über 30 km/h auszuschalten. Die Begründung lautet, dass es auf Autobahnen häufig zu schweren Unfällen kommen kann, wenn Lastwagen am Ende eines Staus auf andere Fahrzeuge auffahren. Diese Systeme warnen vor drohenden Kollisionen und reduzieren automatisch die Geschwindigkeit. Es werden auch Ausnahmen für bestimmte Fahrzeuge festgelegt.

dpa