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Stabile Zahlen: Weniger Extremismus-Verdachtsfälle bei der Bundeswehr im Jahr 2024

Die Zahl neuer Fälle bei der Bundeswehr mit Verdacht auf Extremismus blieb stabil. Der Militärische Abschirmdienst bearbeitete insgesamt 1.159 Fälle, wobei der Großteil dem Rechtsextremismus zuzuordnen war.

Drei Viertel aller extremistischen Verdachtsfälle bei der Bundeswehr kommen aus dem Bereich Rechtsextremismus. (Archivbild)
Foto: Oliver Berg/dpa

Im vergangenen Jahr blieb die Anzahl der neuen Fälle bei der Bundeswehr, bei denen ein Verdacht auf Extremismus geprüft wird, stabil. Laut dem Jahresbericht des Verteidigungsministeriums wurden 2024 insgesamt 302 Fälle gemeldet – fünf weniger als im Vorjahr. Der Militärische Abschirmdienst (MAD), zuständig für die Abwehr von Spionage und Extremismus in den Streitkräften, bearbeitete Ende des vergangenen Jahres insgesamt 1.159 Fälle.

Laut Angaben entfiel der Großteil der neuen Fälle mit 216 auf den Bereich Rechtsextremismus. Im Jahr 2023 kamen in diesem Bereich 178 Fälle hinzu. Der Anteil an der Gesamtzahl der Verdachtsfälle liegt mit drei Vierteln (875) ebenfalls hoch.

18 neue Extremisten

Im Bereich Linksextremismus gab es im letzten Jahr 11 neue Fälle, im Bereich des Islamismus waren es 33. Der MAD registrierte 31 neue Fälle mit Verdacht auf auslandsbezogenen Extremismus, ein weiterer Fall stammte aus dem Phänomenbereich der Scientology-Organisation. Bei den sogenannten Reichsbürgern und Selbstverwaltern wurden fünf neue Fälle verzeichnet.

Im Jahr 2024 wurden 18 Personen zusätzlich als Extremisten klassifiziert, was vier mehr sind als im Vorjahr.

Die Gründe für gestiegene Zahlen sind dem Bericht zufolge «vielschichtig und hängen unter anderem von politischen Faktoren sowie Kriegen und globalen Krisen» ab. «Die zunehmende politische Spaltung innerhalb der Gesellschaft kann extremistische Ansichten verstärken», heißt es. «Als Spiegelbild der Gesellschaft sieht sich auch die Bundeswehr einer wachsenden Gefahr extremistischer Verhaltensweisen gegenüber.»

Der MAD habe unter anderem Fälle im Zusammenhang mit dem Nahost-Konflikt, dem Krieg in der Ukraine sowie dem sogenannten Sylt-Video bearbeitet, in dem mehrere Gäste einer Bar auf Sylt zu dem Party-Hit «L’amour toujours» rassistische Parolen grölten. Zugleich gebe es unter anderem ein «sensibleres Meldeverhalten der Truppe».

dpa