Politiker kritisieren den Menschenrechtsgerichtshof, Urteile werden ignoriert – wo steht Europas Menschenrechtsabkommen nach 75 Jahren?
Menschenrechte unter Druck – 75 Jahre Konvention

Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) feiert ihr 75. Jubiläum unter Druck. Der Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) überwacht ihre Einhaltung, doch mehrere Länder greifen seine Rechtsprechung an. Darüber hinaus werden Urteile oft nicht umgesetzt. Die EMRK garantiert wichtige Rechte wie das Recht auf Leben, das Verbot der Folter und die Meinungsfreiheit.
Neun europäische Staats- und Regierungschefs, darunter aus Dänemark, Italien, Österreich und Polen, haben im Mai in einem offenen Brief den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte für seine Auslegung der EMRK in Migrationsfragen kritisiert, da sie den Handlungsspielraum der Staaten zu stark einschränke.
Die Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR), Beate Rudolf, blickt mit Sorge darauf. «Das ist alarmierend im Rechtsstaat», sagte Rudolf der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Kritik am Gerichtshof dürften die Staaten natürlich äußern, aber nicht durch öffentlichen Druck, sondern indem sie sich an den Gerichtsverfahren beteiligen.
Expertin kritisiert das «stille Ignorieren von Urteilen»
Dana Schmalz, eine Expertin für Migrationsrecht und Menschenrechte am Max-Planck-Institut für Völkerrecht, fordert eine nuanciertere Debatte über die Entscheidungen des EGMR. Laut Schmalz sagte sie der dpa: „Es gibt keine Faktengrundlage für beide Extreme, die besagen, dass der Gerichtshof entweder aktivistisch sei und Migranten übermäßig schütze oder dass er gekippt sei und die Menschenrechte nicht mehr wahre.“ Die Rechtswissenschaftlerin äußerte diesen Wunsch.
Weit verbreiteter als verbale Attacken von Politikern sei aber das «stille Ignorieren von Urteilen», mit dem die Konvention untergraben werde, sagte Schmalz weiter. Der Gerichtshof stelle regelmäßig bei den Flüchtlingslagern in Griechenland Verletzungen der EMRK fest. Es ändere sich aber überhaupt nichts. Die Rechtswissenschaftlerin befürchtet, dass so die tatsächliche Wirkung der Institution und ihrer Entscheidungen abnehme. «Mit jedem Urteil, was die EU-Staaten ignorieren, kratzt man ein bisschen an der Autorität des Gerichtshofs.»
46 Staaten zur Achtung verpflichtet
DIMR-Direktorin Rudolf fordert ein klares Bekenntnis vonseiten der Staaten zum Gerichtshof. «Wir sollten stolz darauf sein, dass wir in Europa einen Gerichtshof haben, der verbindlich und letztinstanzlich entscheidet bei Menschenrechtsverletzungen durch Staaten», sagte die Direktorin des Menschenrechtsinstituts. «Das haben wir über 75 Jahre entwickelt.»
Am 4. November 1950 haben die ersten Mitgliedstaaten des Europarats das Abkommen unterzeichnet, einschließlich Deutschland. Im Jahr 1953 trat es in Kraft. Heutzutage verpflichtet die EMRK die 46 Staaten des Europarats, eine Organisation, die unabhängig von der EU ist.








