Das Deutsche Institut für Menschenrechte sieht die Voraussetzungen für ein Verbot der AfD erfüllt. Entscheiden muss in so einem Fall immer das Bundesverfassungsgericht.
Menschenrechtsinstitut: Chance für AfD-Verbot in Karlsruhe
Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) hält die fraktionsübergreifende Initiative von Bundestagsabgeordneten für ein Verbot der AfD für aussichtsreich. «Das Instrument des Verbotsverfahrens einer Partei ist aus historischer Erfahrung für eine Situation wie die jetzige geschaffen worden», heißt es in einer Mitteilung des Instituts.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist eine unabhängige nationale Menschenrechtsinstitution, die vom Bundestag finanziert wird. Laut eigenen Angaben setzt sich das Institut unter anderem dafür ein, dass Deutschland die Menschenrechte im In- und Ausland einhält und fördert.
Partei hat sich seit 2023 «weiter radikalisiert»
Bereits in einer Analyse vom Juni 2023 habe das Institut die Auffassung vertreten, dass die Partei aufgrund «ihrer Gefährlichkeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung» durch das Bundesverfassungsgericht verboten werden könnte. «Die Partei hat sich seither weiter radikalisiert», heißt es in der Mitteilung des DIMR.
Ein Antrag von über 100 Bundestagspolitikern verschiedener Fraktionen für ein AfD-Verbotsverfahren wird in der kommenden Woche erstmals im Plenum debattiert. Das gaben die Initiatoren des Gruppenantrags, Carmen Wegge (SPD), Marco Wanderwitz (CDU), Till Steffen (Grüne), Martina Renner (Linke) und Stefan Seidler (SSW) am Montag bekannt. Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt spricht sich klar dafür aus, noch vor der Neuwahl des Bundestages über einen Bundestagsantrag zu einem AfD-Verbotsverfahren zu entscheiden. «Die AfD hetzt zunehmend offen gegen Menschen, die nicht in ihr Weltbild passen, und greift unseren Rechtsstaat sowie unsere Verfassung aggressiv an», sagte die Grünen-Politikerin dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Sie fügte hinzu: «In der kommenden Sitzungswoche müssen wir als Bundestag Verantwortung für den Schutz unserer Demokratie übernehmen und den Weg nach Karlsruhe ebnen.»
Antragsberechtigt sind Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung
Der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung können beim Bundesverfassungsgericht ein Parteienverbot beantragen. Die parteiübergreifende Gruppe strebt mit ihrem Antrag einen entsprechenden Beschluss des Bundestages an. Es ist unklar, ob der Antrag eine Mehrheit finden wird.
Die Richter in Karlsruhe würden überprüfen, ob die AfD nach Artikel 21 des Grundgesetzes verfassungswidrig ist. Es müsste in einem solchen Verfahren nachgewiesen werden, dass sie aggressiv-kämpferisch gegen die Verfassung vorgeht.
Abgeordnete um Renate Künast von den Grünen haben einen anderen Antrag im Bundestag vorgelegt. Dieser beinhaltet zunächst, dass die Präsidentin des Bundestags Gutachter beauftragen soll. Diese Gutachter sollen gemäß den Vorstellungen der Antragsteller zuerst die Erfolgsaussichten eines Verbotsantrags der AfD prüfen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft die AfD als rechtsextremen Verdachtsfall ein.