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Regierung einigt sich auf Verschärfungen beim Bürgergeld

Die Mitwirkungspflichten werden deutlich verstärkt, Sanktionsmöglichkeiten erhöht. Strengere Auflagen für 5,5 Millionen Bürgergeld-Beziehende.

Die Koalition verständigt sich bei zentralen Themen.
Foto: Kay Nietfeld/dpa

Nach wochenlangen Verhandlungen haben sich die Spitzen von Union und SPD auf Verschärfungen beim Bürgergeld geeinigt. Die neue Grundsicherung werde kommen, sagte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) in Berlin. «Wir werden die Mitwirkungspflichten deutlich verstärken, wir werden auch die Sanktionsmöglichkeiten deutlich erhöhen.»

Bei einer Umsetzung der Pläne müssen sich die rund 5,5 Millionen Bürgergeld-Beziehenden daher auf strengere Auflagen einstellen. Dem Durchbruch im Koalitionsausschuss waren intensive Gespräche von Merz und Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) vorausgegangen.

Mit den Anpassungen sollen einige Teile der im Jahr 2023 in Kraft getretenen Bürgergeld-Reform rückgängig gemacht werden, wobei die Leistung in Zukunft nur noch Grundsicherung für Arbeitssuchende genannt wird. Im Fokus stehen Verschärfungen, die die Verpflichtungen der Leistungsempfänger stärker betonen. Das Gleichgewicht zwischen Fördern und Fordern soll verbessert und der Missbrauch stärker kontrolliert werden.

Was soll neu sein?

Es wird vorgeschlagen, strengere Sanktionen für diejenigen zu verhängen, die gegen die Regeln der Jobcenter verstoßen, beispielsweise indem sie einen Termin versäumen oder eine Arbeitsaufnahme ablehnen. Empfänger von Grundsicherung, die einen Jobcenter-Termin schwänzen, sollen sofort um 30 Prozent gekürzt werden. Wenn sie auch beim zweiten Termin nicht erscheinen, soll die Kürzung erneut um 30 Prozent erfolgen. Bei einem dritten verpassten Termin sollen die Geldleistungen vollständig gestrichen werden.

Alle Leistungen inklusive der Unterstützung zur Unterkunft sollen gestrichen werden, wer auch im Monat darauf nicht erscheint. «Wer nicht mitmacht, wird es schwer haben», sagte Bas. «Wir verschärfen die Sanktionen bis an die Grenze dessen, was verfassungsrechtlich zulässig ist.» Härtefälle werden berücksichtigt. 

Auch das Vermögen der Betroffenen soll weniger geschont werden. Karenzzeiten sollen wegfallen. Das Schonvermögen soll stattdessen an die Lebensleistung geknüpft werden.

Wie das Bürgergeld in die Kritik kam

Das Bürgergeld hat vor zwei Jahren die Regeln für Langzeitarbeitslose und Bedürftige teilweise entschärft, 18 Jahre nach Einführung des damals umgangssprachlich als Hartz IV bekannten Systems. Arbeitslose sollten weniger kontrolliert und stattdessen mehr unterstützt werden. Die Bürgergeldreform wurde als bedeutendste Sozialreform der Ampel-Koalition angesehen.

Doch noch während der Regierungszeit der Ampel geriet das Bürgergeld immer mehr in die Kritik. Hauptkritikpunkte: Es gehe dabei nicht immer gerecht zu, Mehrarbeit würde sich oft nicht lohnen, Regelverstöße würden zu lasch behandelt. «Wer arbeitet, muss erkennbar mehr bekommen als jemand, der nicht arbeitet», hatte etwa CSU-Chef Markus Söder im Einklang mit vielen Unionspolitikern gefordert. Im Koalitionsvertrag einigten sich Union und SPD dann auf Reformansätze, die Rechte und Pflichten verbindlich regeln sollen.

Zwei Nullrunden

Das Bürgergeld soll Langzeitarbeitslosen beispielsweise das verfassungsrechtlich gesicherte Existenzminimum gewähren. „Alleinstehende erhalten 563 Euro im Monat. Kinder erhalten je nach Alter 357 bis 471 Euro.“ Im nächsten Jahr ist die zweite Nullrunde in Folge geplant, nachdem die Regelsätze aufgrund von Inflation in den Jahren 2023 und 2024 deutlich erhöht wurden.

dpa