Die Pläne der SPD zur Reform der Erbschaftsteuer sind in der Wirtschaft auf breite Kritik gestoßen. Der Kanzler weist die SPD zurecht.
Merz wirft SPD wegen Erbschaftsteuer Verunsicherung vor

Bundeskanzler Friedrich Merz lehnt die Pläne des Koalitionspartners SPD zur Reform der Erbschaftsteuer ab. Der CDU-Chef betonte beim Neujahrsempfang der Wirtschaft in Halle, dass das eigentliche Rückgrat der deutschen Volkswirtschaft nicht nur aus den großen Industrieunternehmen bestehe, sondern vor allem aus den mittleren und kleinen Unternehmen.
«Deswegen möchte ich meinen, unseren Koalitionspartner bitten, durch steuerpolitische Vorschläge in diesen Tagen nicht eine zusätzliche Verunsicherung in die Bevölkerung und insbesondere in die mittelständischen Betriebe hineinzubringen, wenn es denn um die Frage der Nachfolge der nächsten Generationen in diesen Unternehmen geht», so Merz.
Die Bundesregierung solle eine im Laufe des Jahres 2026 erwartete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer abwarten. «Ich möchte nicht, dass die Weitergabe von Betrieben in den Familien durch Steuerlasten zusätzlich erschwert wird», sagte Merz. «Wenn es uns das Bundesverfassungstheater nicht erlaubt, so fortzusetzen, wie es heute ist, dann sollten wir alles tun, um die Nachfolge in den Betrieben so zu ermöglichen, dass sie auch steuerlich erleichtert wird und nicht steuerlich zusätzlich steuerlich erschwert.»
Die SPD plant, die Besteuerung reicher Erben zu verschärfen. Das Konzept sieht einen neuen Freibetrag von fünf Millionen Euro für die Vererbung von Unternehmen vor. Danach sollen Steuern anfallen, die für bis zu 20 Jahre gestundet werden können. Die bestehenden Verschonungsregeln sollen abgeschafft werden.
Die Pläne hatten breite Kritik in der Wirtschaft ausgelöst. So kritisierte der Verbands Die Familienunternehmer, die SPD verkaufe den neuen Unternehmensfreibetrag von fünf Millionen Euro als Schutz für kleine und mittlere Betriebe. «In der Realität reicht dieser Betrag bei weitem nicht aus, um die Nachfolge in typischen mittelständischen Unternehmen steuerlich abzusichern.»








